MVZ-Veranstaltung

30.08.2021

AKTUELLES

Einladung zur Online-Veranstaltung „Werkstattbericht Kommunal-MVZ“ am 02. September 2021 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Regionaler Ärztemangel stellt viele Kommunen in Deutschland vor die Herausforderung, eigene Lösungen zu finden, um die primärärztliche Versorgung sicherzustellen. Neben ländlichen Regionen sind deutschlandweit auch viele Städte betroffen, in denen nicht nur die hausärztliche Versorgung, sondern in Teilen auch die fachärztliche Versorgung nicht mehr gesichert ist.

Eine mögliche Lösung, um Ärzte für die jeweilige Region zu gewinnen, ist die Gründung eines Kommunal-MVZ. Dieses kann Ärzten attraktive Arbeitsbedingungen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bieten

 

Wir laden Sie herzlich ein, im Rahmen unserer Online-Veranstaltung mit uns gemeinsam über die Herausforderungen und Chancen von kommunalen MVZ zu sprechen und diese anhand eines Praxisbeispiels näher zu beleuchten.

 

Anmeldungen sind möglich unter www.kommunal-mvz.de/veranstaltungen.php.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

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Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Das Kommunal-MVZ 

26.08.2021

AKTUELLES

Das Kommunal-MVZ – Erfolgsfaktoren für den Betrieb

Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich aktuell vor der Herausforderung, Lösungen für den regionalen Ärztemangel zu finden. Die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist oftmals ein erfolgreicher Weg, um Ärzte für die Region zu gewinnen. Doch der Betrieb eines MVZ stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen.

 

Insbesondere für junge Ärzte ist ein Anstellungsverhältnis im kommunalen MVZ sehr reizvoll, da sie dort ohne unternehmerische Verantwortung und mit gesichertem Einkommen tätig werden zu können. Auch ermöglicht eine solche Anstellung oftmals flexibel Arbeitszeitmodelle und verspricht eine Entlastung der angestellten Ärzte von administrativen Tätigkeiten.

 

Doch wie kann der Spagat gelingen, sowohl die breit gefächerten Wünsche und Bedürfnisse der beschäftigten Ärzte zu erfüllen, als auch einen kostendeckenden Betrieb des MVZ sicherzustellen?

 

Wir, die Experten des ENDERA-Teams, sind in der Phase der Gründung und auch des Betriebs von kommunalen MVZ an der Seite der Kommunen. Wir konzipieren und gestalten örtliche MVZ-Lösungen, aber auch Versorgungskonzepte für eine gesamte Region oder regionsübergreifend. Hierbei profitieren die Kommunen von der Erfahrung unserer Berater und Praxismanager im Betrieb privater Praxen und Medizinischer Versorgungszentren deutschlandweit. Wir helfen Kommunen, sowohl attraktiver Arbeitgeber zu sein als auch einen wirtschaftlich stabilen Praxisbetrieb sicherzustellen, ohne Zuschussbedarfe seitens des Trägers.

 

Hierbei sind insbesondere folgende Erfolgsbausteine für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der MVZ-Struktur bereits in der Gründungsphase relevant – ganz unabhängig von den in dieser Phase parallel zu klärenden gesellschaftsrechtlichen, kommunalrechtlichen und kassenarztrechtlichen Fragestellungen:

 

> Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds (Räumlichkeiten, Geräte etc.) und eines Gehaltsgefüges, das im ambulanten Vergütungssystem refinanzierbar ist

> Klare Absprachen und Formulierung gegenseitiger Erwartungshaltungen zwischen Träger, Betriebsleitung und angestellten Ärzten, bis hin zum Abschluss von Zielvereinbarungen

> Entwicklung eines Anreiz- und Bonussystems zur Beteiligung der Beschäftigten an wirtschaftlichen Erfolgen (soweit tariflich möglich)

> Professionelle Organisation des Praxisbetriebs unter Berücksichtigung weitmöglicher Digitalisierung und prozessualer Standards sowie der patientenbezogenen Prozesse

> Etablierung eines bedarfsgerechten kaufmännischen Berichtswesens, einschließlich Transparenz der wirtschaftlichen Daten gegenüber den Akteuren vor Ort

> Regelmäßiges Benchmarking der Praxen mit Daten anderer niedergelassener Praxen in der KV-Region und deutschlandweit („Lernen vom Besten“)

> Qualitätssicherung in der Abrechnung

> Etablierung von Führungs- und Managementstrukturen, mit denen es gelingt, den in einem MVZ fehlenden ärztlichen Inhaber adäquat zu ersetzen

> Personalentwicklung und Teambuilding

> Audits zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, aber auch zur Einhaltung des Vertragsarztrechts und zum Ausschluss von Regress-Risiken

> Frühzeitige Entwicklung von Modellen, die es den angestellten Ärzten ermöglichen, das MVZ als Sprungbrett in die eigene Niederlassung zu nutzen

 

Sie möchten gerne mehr über uns und unsere umfassenden Leistungen für Gründung und Betrieb kommunaler MVZ erfahren? Ihre Ansprechpartnerin des MVZ- und Praxismanagements, Stephanie Dreher, steht Ihnen gerne zur Verfügung, s.dreher@endera-gruppe.de; +49 (2241) 127397 – 61.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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MVZ-Beschilderung

19.08.2021

AKTUELLES

Prekäre ärztliche Versorgungssituation? – Bedarfsdeckung durch kommunale MVZ!

Problem erkannt!

 

Der Trend, dass Ärztinnen und Ärzte nach ihrer Facharztausbildung vom Krankenhaus in die vertragsärztliche Versorgung wechseln, ist insbesondere in der hausärztlichen Versorgung vielerorts gebrochen. Vor allem im ländlichen Raum nehmen immer weniger Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin an der hausärztlichen Versorgung teil; die Unterversorgung steigt.

 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen, denen es gesetzlich aufgegeben ist, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, vermögen es immer häufiger nicht mehr, diesem Trend mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu begegnen. Die Mittel der Kassenärztlichen Vereinigungen sind im Wesentlichen darauf ausgelegt, interessierte Ärztinnen und Ärzte „gerecht“ im Planungsgebiet zu verteilen; auf die sich ändernden Erwartungen und Wünsche der Ärztinnen und Ärzte wissen sie indes keine Antworten.

 

Problem gebannt? Ein Lösungsansatz

 

Ganz anders und vielfältiger sind die Mittel der Kommunen, denen es möglich ist, bedarfsgerechte Rahmenbedingungen zu schaffen, um einerseits Ärztinnen und Ärzte für die hausärztliche Versorgung zu binden und andererseits eine umfassende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

 

Ein möglicher Raum, in dem sowohl die Interessen der Ärztinnen und Ärzte als auch der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und ausgeglichen werden können, ist ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die Gründereigenschaft der Kommunen wird in § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V ausdrücklich genannt.

 

Welche Möglichkeiten bieten sich den Kommunen?

 

Nachdem Niederlassungen durch Ärztinnen und Ärzte nicht mehr im erforderlichen Umfang erfolgen, gilt die Maxime „Privat vor Staat“ nicht mehr uneingeschränkt, betroffene Kommunen können unter den weiteren Voraussetzungen des für sie geltenden Kommunalverfassungsrechts wirtschaftlich tätig werden.

 

Die Besonderheiten des Kommunalrechts werden im SGB V berücksichtigt, indem nicht nur Personengesellschaften, eingetragene Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sondern auch öffentlich-rechtliche Rechtsformen der Trägerschaft eines MVZ in § 95 Abs. 1a Satz 3 SGB V genannt werden. Ein kommunales MVZ kann, abhängig von den Erwartungen der jeweiligen Kommunen, also z.B. auch als Regiebetrieb, Eigenbetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben werden.

 

Und jetzt?

 

Auch wenn an der Notwendigkeit der Gründung eines kommunalen MVZ keine Zweifel bestehen, um die umfassende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sind die dahinterstehenden Prozesse nicht zu unterschätzen. Es bedarf einer genauen Situationsanalyse und Prüfung aller Optionen, um der spezifischen kommunalen Situation gerecht zu werden.

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe können Sie in allen Phasen, d.h. von den ersten Analysen über die Gründung bis zum Betrieb eines kommunalen MVZ, begleiten.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.kommunal-mvz.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Hausärzte

05.08.2021

AKTUELLES

Prekäre ärztliche Versorgungssituation? – Bedarfsdeckung durch kommunale MVZ!

Die ärztliche Versorgungssituation hat sich in den letzten Jahren in Deutschland deutlich verändert. Ein wesentlicher Trend besteht darin, dass es immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte gibt – also eine Abkehr von der eigenen Praxis als niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt. Zunehmende und zugleich auch strukturelle Herausforderungen ergeben sich jedoch nicht nur aus dem gestiegenen Wunsch nach einer Festanstellung. Vielmehr zeigen sich immer mehr Lücken in der Nachbesetzung oder umgekehrt formuliert: es gibt eine erhebliche Zahl an Niederlassungsmöglichkeiten – nicht für alle Arztgruppen gleichermaßen, jedoch insbesondere bei Hausärzten (siehe Abbildung 1) und teilweise auch in der allgemeinen ärztlichen Versorgung, allen voran bei Psychotherapeuten, aber auch Kinder- und Nervenärzten.

 

Abbildung 1 – Quelle: KBV, Werte aus 2019

 

 

Verstärkt wird diese Unterversorgung durch ein ansteigendes Durchschnittsalter bei den Ärztinnen und Ärzten. Betrug das Durchschnittsalter der Hausärzte im Jahr 2008 noch 52,2 Jahre, so stieg es bis 2020 auf 55,4 Jahre an. Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte über 65 Jahre hat sich im selben Zeitraum mehr als verdreifacht – von 4,6% auf 15,7%. Nimmt man die Gruppe der 60- bis 65-Jährigen hinzu, war 2008 rund jeder fünfte Arzt 60 Jahre und älter, 2020 zählt schon jeder Dritte zu den über 60-Jährigen. Daraus lässt sich erkennen, dass der Zustand der Unterversorgung voraussichtlich noch weiter zunehmen wird – dies überwiegend, jedoch nicht ausschließlich im ländlichen Raum (siehe Abbildung 2).

 

Abbildung 2 – Quelle: KBV

 

 

Sowohl die (zunehmende) Unterversorgung als auch die Veränderungen in der Arbeitsform der Ärztinnen und Ärzte – Festanstellung statt eigener Praxis – werfen Fragen auf: Wie lässt sich mit dieser Situation umgehen? Wer muss handeln?

 

Die Corona-Krise hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie sensibel das Thema Gesundheitsversorgung zu sehen ist. Zum einen besteht ein „Grundbedürfnis“ nach adäquater Versorgung in der Bevölkerung. Zum anderen kann die Versorgungssituation auch als Standortfaktor betrachtet werden. Eine angemessene und gute ärztliche Versorgungslage zählt genauso zu den attraktiven Faktoren wie Wohnqualität, Freizeitmöglichkeiten oder gar das Grundbedürfnis nach Arbeit (wirtschaftliche Stabilität). Und spätestens damit gehört die Gesundheitsversorgung zu den Themenfeldern, mit denen sich Bürgermeister, Landräte, allgemein gesprochen Vertreter der kommunalpolitischen Ebenen und Gremien beschäftigen müssen. Wird eine Unterversorgung festgestellt, müssen Lösungsansätze gefunden werden, wird eine drohende Unterversorgung antizipiert, müssen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden.

 

Immer häufiger wird als Lösungsmöglichkeit die Gründung eines „Kommunal MVZ“ in Betracht gezogen – wofür es gute Gründe und auch schon mehrere Beispiele in der Praxis gibt. Bevor jedoch mit der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen MVZ begonnen wird, müssen zwingend folgende Fragestellungen strukturiert und auf Basis einer validen Analyse (belastbare Datengrundlage) beantwortet werden:

 

  1. Wie sieht die aktuelle Versorgungssituation in unserem Planungsbereich (Mittelbereich für Hausärzte, Kreisregionen für allgemeine fachärztliche Versorgung, z. B. Kinder- oder Nervenärzte) aus?
  2. Welche Niederlassungsmöglichkeiten bestehen aktuell in dem Planungsbereich?
  3. Wie wird sich die Situation im Planungsbereich weiterentwickeln? Z. B. Altersstruktur der Ärzteschaft, demografische Entwicklung, ggf. weitere weiche Standortfaktoren.

Bei dieser Analysearbeit geht es um ein Höchstmaß an objektiver Darstellung und das vollständige Erfassen aller relevanten Daten. Sehr gerne lassen wir Ihnen beispielhaft eine von uns ausgearbeitete Analyse zukommen und beantworten jederzeit Fragen im Zusammenhang mit der Bedarfsermittlung und Marktanalyse zur Versorgungssituation in Ihrem Planungsbereich.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.kommunal-mvz.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Fotografie: Timo Lutz Werbefotografie

26.07.2021

AKTUELLES

Für das neue Zentralklinikum im Landkreis Diepholz ist ein weiterer Meilenstein erreicht.

Für das im Vorfeld über ein Bewerbungsverfahren ausgewählten Klinikgrundstück „Twistringen-Borwede“ haben sich 12 Wettbewerber intensiv mit dem Standort und der komplexen Aufgabenstellung auseinandergesetzt. Der Leitgedanke für die Planungsaufgabe „Das neue Krankenhaus darf ‚anders‘ sein als andere Krankenhäuser – es darf ungewöhnlich sein“. Hierauf waren die städtebauliche Setzung und die inneren Betriebsabläufe auszurichten.

 

Mit diesem Fokus überzeugte der Entwurf des Generalplanerteams um LUDES Architekten – Ingenieure GmbH aus München das Preisgericht vollumfänglich. Mit im Planungsteam waren die Landschaftsarchitekten brandenfels landscape+environment aus Münster und die TGA-Planer Passau Ingenieure GmbH aus Düsseldorf sowie Rieker Planungsgesellschaft mbH aus Schwaikheim aktiv. Wir gratulieren den verdienten Gewinnern des Planungswettbewerbs!

 

Weitere Informationen zum Planungswettbewerb finden Sie unter: zentralklinik-lkd.de/der-planungswettbewerb.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Kliniken des Landkreises Lörrach

16.07.2021

AKTUELLES

Baustelle geht online

Nach dem erfolgreichen Projektstart haben die Kliniken des Landkreises Lörrach ab sofort eine Baustellenkamera installiert. Die Kamera erlaubt allen Interessierten einen Überblick sowohl von Osten als auch von Westen. Mittels Kalender und Zeitleisten ist auch ein direkter Vergleich der Baustadien möglich.

 

Wir dürfen den Fortschritt bei unserem Kunden also weiterhin im Auge behalten😉

 

https://www.devisubox.com/dv/dv.php5?pgl=Project/interface&sRef=9NE8MVPIW

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Insolvenzrecht

08.07.2021

AKTUELLES

Das neue Insolvenzrecht – Bedeutung des Finanzplans

Der Gesetzgeber hat mit den aktuellen Änderungen der Insolvenzordnung die Existenz eines Finanzplans mit vorausschauender Liquiditätsplanung in den Vordergrund gerückt. Ein entsprechender Plan ist u.a. Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten wie z.B. dem neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen oder auch der Insolvenz in Eigenverwaltung.

 

ANDREE CONSULT begleitet Krankenhäuser deutschlandweit gemeinsam mit renommierten Fachanwälten bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen für das jeweilige Insolvenzverfahren sowie auch bei der Beurteilung der Liquiditätssituation – bis hin zur Erstellung eines entsprechenden Finanzplans, der sowohl vor dem Insolvenzgericht Bestand hat, als auch bereits in der Zusammenarbeit mit finanzierenden Banken am Gesundheitsmarkt erprobt ist.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dana Marke
Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling der ENDERA Managementberatung GmbH
d.marke@endera-gruppe.de

Dana Marke, Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling der ENDERA Managementberatung GmbH
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Übergangspflege im Krankenhaus

15.06.2021

AKTUELLES

Übergangspflege im Krankenhaus kommt – GVWG verabschiedet

Mit dem neuen § 39e SGB V ist ein Anspruch der Krankenhäuser auf Entgelt in den Fällen begründet worden,
in denen die erforderliche poststationäre Behandlung (e. g. häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege,
Rehabilitations- oder Pflegeleistungen) nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann.

 

Konfliktpotenzial ist vorhersehbar, auch wenn die Details zum Leistungsumfang und -entgelt noch nicht feststehen.

 

Um ein Beispiel nennen: Ein effektives Entlassmanagement sucht frühzeitig nach einem Platz für eine Anschlussheilbehandlung in einer geeigneten Rehaklinik und erhält für den nächstmöglichen Zeitpunkt eine Zusage. Sollte die Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V) bereits vor der Verlegung in die Anschlussheilbehandlung wegfallen, müsste der zuständige Arzt dies positiv mit der Folge feststellen, dass der weitere Aufenthalt im Krankenhaus (max. 10 Tage) als Übergangspflege im Krankenhaus erfolgt und nicht mehr durch die DRG abgegolten wird.

 

Vor diesem Hintergrund dürfte der Prüfgrund einer sekundären Fehlbelegung eine neue Dimension be-
kommen, wenn der MD(K) nachträglich eine längere, möglicherweise bis zur Verlegung bestehende Kranken-
hausbehandlungsnotwendigkeit feststellt, die dazu führen würde, dass der gesamte Aufenthalt durch die DRG abgegolten wäre.

 

Unabhängig davon, dass die Details zu Leistungsumfang und -entgelt noch landesvertraglich zu regeln sind (vgl. den neuen § 132m SGB V), sollten Medizincontrolling, Entlassmanagement und ärztlicher Dienst der Krankenhäuser frühzeitig Prozesse etablieren, um Fälle der Übergangspflege im Krankenhaus kenntlich zu machen.

 

Maßgeblich dürfte der ärztlich festzustellende Zeitpunkt des Wegfalls der Krankenhausbehandlungs-
notwendigkeit sein. Ob dieser im § 301-Datensatz zukünftig z. B. durch einen Schlüssel für eine „interne Verlegung nach Pflege“ und dann durch einen Schlüssel für eine „externe Verlegung“ zu kennzeichnen sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Zum Leistungsumfang regelt § 39e SGB V, dass dieser „die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung“ für längstens zehn Tage umfassen soll; weitere Details bleiben abzuwarten.

 

Zum Leistungsentgelt macht das SGB V keine Vorgaben. Da sowohl der Fallpauschalenkatalog als auch der Pflegeerlöskatalog bei der Kalkulation der Entgelte im Fall einer Überschreitung der oberen Grenzverweildauer die spezifischen Bedarfe berücksichtigt, empfiehlt sich für die Kalkulation der Leistungen eine Anlehnung an die bestehenden Kataloge.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Leistungsentgelte landesvertraglich zu regeln sind, fehlt ein Hinweis, ob diese im Krankenhausbudget zu berücksichtigen sind. Da es sich bei der Übergangspflege im Krankenhaus systematisch nicht um eine Krankenhausbehandlung handelt, erscheint ein extrabudgetäres Leistungsentgelt schlüssig; dies auch, um eine Einschränkung der Leistungskapazitäten der Krankenhäuser zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Übergangspflege im Krankenhaus

07.06.2021

AKTUELLES

Übergangspflege im Krankenhaus – Geschäftsmodell oder Nullnummer?

Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD wollen Lücke in der poststationären Versorgung schließen

Wer kennt das Problem nicht? Ein Patient ist nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig, entlassen werden kann er aber auch nicht und die poststationäre Versorgung ist (noch) nicht sichergestellt. Will das Krankenhaus die Patienten in dieser Situation nicht sich selbst überlassen, wird die Versorgung bis zur Entlassung in der Regel auf eigene Kosten vom Haus übernommen.

 

Erfolgt die Entlassung innerhalb der oberen Grenzverweildauer, erregen diese Patienten keine Aufmerksamkeit. Wird die obere Grenzverweildauer überschritten und Langliegerzuschläge abgerechnet, werden Krankenkassen und Medizinischer Dienst die Verweildauer prüfen.

 

Diese Lücke könnte die sog. Übergangspflege im Krankenhaus schließen, die die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD in einem Änderungsantrag zum Entwurf des GVWG vorschlagen. In einem neuen § 39e SGB V möchten sie einen Anspruch auf Übergangpflege im Krankenhaus begründen. Der Anspruch soll unter der Voraussetzung stehen, dass eine Anschlussversorgung (Reha, Kurzzeitpflege etc.) nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden kann.

 

Die Übergangspflege soll nur im behandelnden Krankenhaus erbracht werden können und auf höchstens zehn Tage begrenzt sein. Sie umfasst sektorenübergreifend die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Patienten, Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement sowie Unterkunft und Versorgung.

 

Die Einzelheiten der Versorgung sowie deren Vergütung sollen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit den Landeskrankenhausgesellschaften gem. eines neuen § 132m SGB V vertraglich regeln.

 

Zum Leistungsinhalt macht der Änderungsantrag nur wenige Vorgaben. Insofern ist auch nicht abzusehen, wie die Übergangspflege im Krankenhaus intersektoral ausgestaltet werden soll. Auch zum Leistungsentgelt liefert der Änderungsantrag keine Vorgaben. Eine Orientierung an den Langliegerzuschlägen für die aus der stationären Behandlung abrechenbaren DRG wäre wünschenswert; damit würden die krankheitsspezifischen Bedarfe der Patienten berücksichtigt.

 

Die von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgeschlagene Übergangspflege im Krankenhaus kann ein geeignetes Instrument sein, um Versorgungslücken, die die Krankenhäuser faktisch schon heute schließen, adäquat zu finanzieren. Der Erfolg wird davon abhängen, ob die Landes-Vertragsparteien zu einer wirtschaftlich tragfähigen Vereinbarung finden.

 

Die Übergangspflege im Krankenhaus wird auf die Ausnahmefälle beschränkt sein, in denen ein rechtzeitiges und angemessen aufwändiges Entlassmanagement keine Anschlussversorgung sicherstellen konnte und schlicht mehr Zeit braucht. Ob es sich lohnen wird, für diese Ausnahmefälle eigene stationäre Bereiche einzurichten, ist nicht anzunehmen.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Buchhaltung und Controlling

28.05.2021

AKTUELLES

Personelle Engpässe in Buchhaltung und Controlling lösen

Die ENDERA-Gruppe erweitert ihr Leistungsspektrum aufgrund des wachsenden Bedarfs ihrer Kunden um Dienstleistungsangebote in den Bereichen Buchhaltung und Controlling. Neben der Beratung bei der Optimierung der Prozesse und Ergebnisse dieser Abteilungen bietet die Gruppe ab sofort auch an, definierte Aufgaben der Buchhaltung und des kaufmännischen Controllings als Dienstleistung für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen zu übernehmen.

 

Hierbei können einzelne Aufgabenbereiche wie z. B. die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, die Liquiditätsvorausschau oder das kaufmännische Berichtswesen an das Fachpersonal von ENDERA übertragen werden. Auch die Bearbeitung der kompletten Buchhaltungs- und Controllingaufgaben für definierte Einrichtungen, wie z. B. MVZ, ist möglich. Je nach Bedarf des Kunden kann die Dienstleistung zeitlich begrenzt für einen definierten Zeitraum gebucht werden (ENDERA Interim-Management) oder aber auf Dauer (ENDERA Klinik-Partnerschaft).

Ihre Ansprechpartnerin:

Dana Marke
Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling der ENDERA Managementberatung GmbH
d.marke@endera-gruppe.de

Dana Marke, Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling der ENDERA Managementberatung GmbH
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