
30. April 2026
AKTUELLES
Kabinett beschließt GKV-Sparpaket: Das ändert sich für Praxen und Versicherte
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, um die Ausgabendynamik zu bremsen und Versicherte vor steigenden Zusatzbeiträgen zu schützen. Die Einsparungen betreffen vor allem den ambulanten Bereich. So entfällt ab 2027 die extrabudgetäre Vergütung für offene Sprechstunden sowie für über Terminservicestellen vermittelte Patienten. Fachlich wird hier ein Risiko für längere Wartezeiten und eine sinkende Niederlassungsbereitschaft junger Ärztinnen und Ärzte gesehen. Ebenfalls gestrichen wird die ePA-Pauschale in Höhe von 11,03 Euro pro Vorgang. Das flächendeckende Hautkrebsscreening für Versicherte ab 35 Jahren wird auf ein risikobasiertes Verfahren umgestellt. Problematisch ist jedoch, dass die evidenzbasierte Prüfung nur etwa 0,5 der geplanten 5,5 Milliarden Euro Einsparungen betrifft, während der Großteil durch pauschale Honorarkürzungen ohne Evidenzbezug erzielt wird. Ab 2027 wird zudem jährlich für mindestens einen planbaren Eingriff ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt.
Für die Versicherten bringt das Gesetz mehrere Einschnitte: Die beitragsfreie Familienversicherung wird eingeschränkt, sodass für mitversicherte Partner ohne eigene Erwerbstätigkeit künftig ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners anfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro monatlich, die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte werden nach 22 Jahren erstmals um 50 Prozent erhöht, und die Festzuschüsse für Zahnersatz werden um zehn Prozent auf das Niveau vor 2020 gesenkt. Neu eingeführt wird zudem die Möglichkeit der Teilarbeitsunfähigkeit in drei Stufen mit entsprechendem Teilkrankengeld.
Aus fachlicher Perspektive weist das Paket Zielkonflikte auf – zwischen Evidenzbasierung und pauschalen Kürzungen, kurzfristigen Einsparungen und langfristigen Strukturwirkungen sowie zwischen bundeseinheitlichen Regelungen und regional unterschiedlicher Versorgungsrealität. Als hohes Risiko gilt ein Rückgang offener Sprechstunden. Besonders problematisch ist das Zusammenspiel mit der parallellaufenden Krankenhausreform, die eine Verlagerung von stationären in ambulante Leistungen vorsieht und dafür auf eine starke ambulante Versorgung angewiesen ist – genau diese wird durch das Sparpaket geschwächt. Die entscheidende Frage lautet daher, wie der notwendige Konsolidierungsbedarf der GKV mit dem Aufbau einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung vereinbart werden kann. Aus fachlicher Sicht wären eine zeitliche Entkopplung von Evidenzprüfung und pauschalen Kürzungen sowie ein regionaler Vergütungsausgleich für strukturschwache Gebiete sinnvoll. Ohne weitere Maßnahmen droht der klassische politische Fehlschluss: kurzfristig gespart, langfristig teurer bezahlt – mit Reformen, die sektoral gegeneinander arbeiten statt ineinandergreifen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Marie Wirtz
Senior Consultant
m.wirtz@endera-gruppe.de
