Remco Salomé
15.05.2021
AKTUELLES
Strukturprüfungen für Komplexbehandlungen – ENDERA-Experteninterview mit Remco Salomé
Herr Salomé, das MDK-Reformgesetz sieht mit der „Prüfung von Strukturmerkmalen“ eine regelmäßige Überprüfung von Komplexbehandlungen durch den Medizinischen Dienst vor. Diese finden erstmals 2021 statt. Welche Bedeutung haben diese Strukturprüfungen für die Krankenhäuser und was sollte eine Krankenhaus-Geschäftsführung dazu bedenken?
Die Krankenhaus-Geschäftsführung sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese neuen Strukturprüfungen darüber entscheiden, ob Komplexbehandlungen ab dem Jahr 2022 noch abgerechnet werden dürfen. Je nachdem, welchen Anteil diese Komplexbehandlungen am Budgetvolumen des Krankenhauses haben, desto größer ist also das wirtschaftliche Risiko einer nicht bestandenen Prüfung.
Wie kann sich ein Krankenhaus bestmöglich auf die Prüfung vorbereiten?
Es steht sicher nicht infrage, dass alle Krankenhäuser, die wir kennen, eine hohe Behandlungsqualität sicherstellen. Wichtig ist aber, diese Qualität im Rahmen einer Strukturprüfung durch zu erbringende Nachweise und vorzulegende Unterlagen greifbar zu machen und lückenlos zu dokumentieren – und dabei geht es ausnahmsweise mal nicht um die ärztliche Dokumentation. Es werden „ungewöhnliche“ Nachweise verlangt, wie die Qualifikation der Physiotherapeuten, um ein Beispiel herauszugreifen.
Zur Vorbereitung auf die Strukturprüfungen haben wir bereits für eine Reihe von Krankenhäusern eine „Trockenübung“ durchgeführt. Das heißt, wir simulieren mit einem sogenannten Stresstest die Strukturprüfung unter realistischen Bedingungen. So stellen wir den Erfüllungsgrad der Strukturmerkmale fest und können gemeinsam bestimmen, was ggf. noch zu tun ist, um die Strukturprüfung positiv abzuschließen. Dabei haben wir noch kein Krankenhaus erlebt, dass schon alles perfekt in Ordnung hatte. Der Teufel steckt im Detail! Wir empfehlen daher jedem Krankenhaus, einen solchen Stresstest als Vorbereitung auf die Prüfung durchzuführen.
Wann finden die Strukturprüfungen statt? Kommt der MD Bund unaufgefordert auf die Krankenhäuser zu und vereinbart Termine?
Nein, ganz im Gegenteil, es ist notwendig, als Krankenhaus aktiv zu werden. Der Antrag ist durch das Krankenhaus beim zuständigen medizinischen Dienst zu stellen. Er muss dort spätestens bis zum 30. Juni 2021 vorliegen, bei neuen Leistungen bis zum 30. September 2021. Selbstverständlich unterstützen wir bei Bedarf auch die Antragsstellung und wickeln diese für unsere Kunden ab.
Herr Salomé, vielen Dank für das Interview, wir freuen uns sehr, dass Sie und Ihr Team bereits seit vielen Jahren Teil des ENDERA-Expertennetzwerks sind.
Zur Person:
Remco Salomé ist Anästhesist und Medizincontroller und seit dem Jahr 2001 im Medizincontrolling tätig. Nach langjähriger Tätigkeit in einem großen Klinikverbund ist er seit dem Jahr 2013 Inhaber und Berater der Medcontroller GmbH und zugleich langjähriger Kooperationspartner für den Bereich Medizincontrolling in der ENDERA-Gruppe.
Ihr Ansprechpartner:
Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de