ENDERA-Weihnachtsgruß 2024

20. Dezember 2024

AKTUELLES

Weihnachtsgruß der ENDERA-Gruppe

Das Jahr 2024 hat im Gesundheitswesen für viel Trubel gesorgt. Die Beschlüsse der Krankenhausreform spalten die Gemüter, so sehen die einen neue Chancen, während die anderen vor großen Herausforderungen stehen.

Nach dieser ereignisreichen Zeit ist es umso wichtiger, auch einmal innezuhalten und sich auf die vielen – kleinen und großen – Dinge zu besinnen, für die wir dankbar sein können.

 

Die ENDERA-Gruppe bedankt sich vor allem für die letzten 25 Jahre, in denen Kunden und Geschäftspartner auf unsere kompetente und partnerschaftliche Unterstützung vertraut haben, sowie bei den Mitarbeitenden, die mit Herzblut alles für den Erfolg beim Kunden gegeben haben.

 

In diesem Sinne verabschiedet sich das Team der ENDERA-Gruppe in den wohl verdienten Weihnachts-Urlaub und ist ab dem 06.01.2025 wieder für Sie da!

 

Bis dahin wünschen wir unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr!

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Das ENDERA-Webinar widmet sich der Frage „Sanierung oder Neubau?“

13. Dezember 2024

AKTUELLES

Einladung zum Webinar „Sanierung oder Neubau?“

Im Rahmen der Krankenhaus-Reform wird es Leistungsverschiebungen geben, die schon jetzt die Kliniken, MVZ und andere Gesundheitseinrichtungen sowie deren Träger beschäftigen.

 

Je nachdem, welche Leistungen zukünftig in einer Einrichtung erbracht werden, müssen unter anderem räumliche Kapazitäten angepasst bzw. aufgestockt werden. Die baulichen Ressourcen sind höchst individuell und bilden die Grundlage für die Planung weiterer Maßnahmen. Die Frage, ob bestehende Strukturen für die Leistungsanpassungen ausreichen oder ob ein Neubau die bessere Alternative ist, lässt sich nicht leichtfertig beantworten.

 

„Sanierung oder Neubau?“

 

Dieser hochkomplexen Fragestellung geht die ENDERA-Gruppe in einem Webinar am 30.01.2025 von 15 bis 16 Uhr auf den Grund, zu dem die Entscheidungsträger aus Krankenhäusern und ambulanten Gesundheitszentren herzlich eingeladen sind.

 

Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe Fred Andree widmet sich dieser grundlegenden Frage und stellt eine geeignete Methodik vor, um den Verantwortlichen transparent und nachvollziehbar eine Entscheidungsgrundlage bieten zu können sowie die Kommunikation mit Mitarbeitern, Patienten und der Öffentlichkeit zu erleichtern.

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über diesen Link zu dem Webinar an, um die Zugangsdaten (Microsoft Teams) zu erhalten.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

Fred Andree, Geschäftsführer ENDERA-Gruppe GmbH
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Bundesratsbeschluss zur Krankenhausreform

25. November 2024

AKTUELLES

Bundesratsbeschluss zur Krankenhausreform: Startschuss für die größte Umstrukturierung seit Jahrzehnten

 

Der Beschluss des Bundesrats zur Gesundheitsreform greift wesentliche Probleme des deutschen Gesundheitssystems auf und verfolgt das Ziel, die Finanzierung von Kliniken nachhaltiger zu gestalten, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Die geplante Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem der Fallpauschalen hin zu einer Grundvergütung für das Vorhalten von Kapazitäten adressiert einen zentralen Missstand: die ökonomisch motivierte Maximierung von Fallzahlen, die nicht zwangsläufig mit einer verbesserten Patientenversorgung einhergeht. Indem der ökonomische Druck auf Kliniken reduziert wird, könnte die Reform Raum für eine patientenzentrierte und qualitativ hochwertigere Behandlung schaffen. Dies ist eine bedeutende Neuausrichtung, die das Wohl der Patienten stärker in den Fokus rückt.

 

Auch die Einführung bundesweit einheitlicher Qualitätskriterien und die Zuweisung von Kliniken in Leistungsgruppen zeigen eine klare Orientierung hin zu mehr Spezialisierung und medizinischer Sicherheit. Die Konzentration spezifischer Leistungen an Standorten mit entsprechender Ausstattung und Expertise könnte die Behandlungsergebnisse verbessern und die Effizienz steigern. Zudem bietet die Förderung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen die Chance, die Versorgungslücke zwischen stationären, ambulanten und pflegerischen Angeboten zu schließen, insbesondere in unterversorgten ländlichen Regionen. Diese Integrationsansätze könnten die Kontinuität und Zugänglichkeit der Versorgung verbessern.

 

Dennoch wirft die Reform erhebliche Fragen und Herausforderungen auf, die ihre Umsetzung und Wirkung betreffen. Die Konzentration medizinischer Leistungen birgt die Gefahr, dass kleinere Kliniken, vornehmlich in ländlichen Gebieten, den Qualitätsanforderungen nicht gerecht werden und schließen müssen. Dies könnte die wohnortnahe Versorgung gefährden und die Erreichbarkeit medizinischer Leistungen einschränken, vor allem für ältere oder weniger mobile Bevölkerungsgruppen. Zwar wird die Schaffung sektorenübergreifender Einrichtungen als Lösungsansatz präsentiert, doch bleibt unklar, wie schnell und flächendeckend solche Strukturen aufgebaut werden können.

 

Die Umsetzung der geplanten Qualitätskriterien ist ebenfalls mit Herausforderungen verbunden. Einheitliche Standards zu definieren, die sowohl objektiv als auch realistisch sind, dürfte ein komplexer Prozess sein, der potenziell zu Streitigkeiten und Verzögerungen führen könnte. Zu strenge Kriterien könnten viele Kliniken ausschließen und eine Versorgungskrise verschärfen, während zu lasche Anforderungen die angestrebten Qualitätsgewinne untergraben würden.

 

Hinzu kommt die Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die Krankenhausplanung bleibt in der Verantwortung der Länder, was zu regionalen Unterschieden und potenziellen Konflikten führen könnte. Die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Umsetzung der Reform und der Qualitätskriterien erfordert eine enge Abstimmung zwischen den politischen Ebenen, die in der Vergangenheit nicht immer reibungslos funktionierte. Insbesondere bei der sektorenübergreifenden Versorgung besteht das Risiko, dass regionale Eigeninteressen die übergeordneten Reformziele behindern.

 

Schließlich ist die Finanzierung der Reform eine zentrale offene Frage. Die Umstellung des Vergütungssystems sowie der Aufbau neuer Strukturen und Kapazitäten erfordern erhebliche Investitionen in die technische Ausstattung, das Personal und die Infrastruktur. Ob die notwendigen finanziellen Mittel in ausreichender Höhe bereitgestellt werden und wie diese verteilt werden sollen, bleibt bislang unklar. Eine unzureichende Finanzierung könnte dazu führen, dass zentrale Elemente der Reform nicht wie geplant umgesetzt werden.

 

Zusammenfassend zeigt die Gesundheitsreform vielversprechende Ansätze zur Verbesserung des Systems, ist jedoch mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die langfristige Wirkung wird maßgeblich davon abhängen, wie die Reform im Detail ausgestaltet und umgesetzt wird, ob regionale Unterschiede überwunden werden können und ob ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Ohne eine konsequente und kooperative Umsetzung könnte die Reform scheitern und bestehende Probleme sogar verschärfen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dr. Matthias Wokittel
Geschäftsbereichsleitung Strategie, Sanierung & IT
m.wokittel@endera-gruppe.de

Dr. Matthias Wokittel, Geschäftsbereichsleitung Strategie & Sanierung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Mia Feldmann referiert zu „Nachhaltigkeit im Krankenhaus“

13. November 2024

AKTUELLES

Einladung zum ENDERA-Webinar „Nachhaltigkeit im Krankenhaus“

Nur jedes zweite Krankenhaus in Deutschland berücksichtigt bisher das Thema Nachhaltigkeit in seiner Unternehmensstrategie. Nachhaltigkeitsmanagement und praxisgerechtes Reporting – Stichwort Wesentlichkeitsanalyse und Nachhaltigkeitsbericht – werden ab dem Geschäftsjahr 2025 in Krankenhäusern, Rehaeinrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen zur Pflicht.

 

Auch beim Thema Kreditvergabe bei Banken entstehen spätestens ab dem Jahr 2026 gravierende finanzielle Nachteile, sofern das Thema in einer Gesundheitseinrichtung noch nicht aufgegriffen wurde und die Verantwortlichen keine Transparenz bezogen auf Nachhaltigkeitsthemen aufweisen.

 

Welche Anforderungen bringt der Nachhaltigkeitsbericht? Welche Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen? Welche ESG-Anforderungen haben die Banken? Was muss bereits nächstes Jahr umgesetzt werden?

 

Die ENDERA-Gruppe lädt Sie ein, diese und weitere Fragen in dem Webinar zum Thema

 

 

Nachhaltigkeit im Krankenhaus“
am 21.11.2024 von 16:30 bis 17:30 Uhr

 

 

zu erörtern. Referentin ist unsere Nachhaltigkeitsexpertin Mia Feldmann.

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über diesen Link zu dem Webinar an, um die Zugangsdaten (Microsoft Teams) zu erhalten.

Ihre Ansprechpartnerin:

Kerstin Englert
Leitung ENDERA Interim-Management GmbH
Leitung ENDERA Personalberatung GmbH
k.englert@endera-gruppe.de

Kerstin Englert, Leitung ENDERA Interim-Management GmbH & ENDERA Personalberatung GmbH
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Der politische Umbruch bringt Chancen wie auch Risiken mit sich

8. November 2024

AKTUELLES

Gesundheitsreform nach dem Scheitern der Ampelregierung

Mit dem Scheitern der Ampelkoalition steht auch die Zukunft der Gesundheitsreform 2024 in Deutschland auf dem Spiel. Die Ziele der Reform – Entbürokratisierung, Entökonomisierung, Qualitätssicherung und Strukturwandel – erscheinen jetzt ungewisser denn je. Während die Ampelregierung viele Weichen für die Erneuerung des Gesundheitswesens gestellt hat, stellt sich nach deren Ende die Frage, ob die Nachfolgeregierung diese Vorhaben weiterführen kann und wird. Wie realistisch ist die Umsetzung der Gesundheitsreform, und welche Chancen und Risiken bringt der aktuelle politische Umbruch mit sich?

 

1. Politische Instabilität als Hindernis


Der Wechsel von einer Ampelkoalition zu einer neuen Regierung, die möglicherweise andere politische Prioritäten setzt, birgt das Risiko, dass die Gesundheitsreform zurückgestellt wird oder nur in Teilen umgesetzt wird. Solche Übergänge gehen oft mit Unsicherheiten und Verzögerungen einher, da neue Ministerien und Ausschüsse gebildet und die Prioritäten neu gesetzt werden müssen. Die politische Instabilität könnte dazu führen, dass bereits geplante Projekte gestoppt oder in eine andere Richtung gelenkt werden, wodurch wichtige Fortschritte verloren gehen könnten.

 

2. Haushaltsunsicherheiten und finanzielle Engpässe

 

Eine Gesundheitsreform von diesem Umfang benötigt umfangreiche finanzielle Ressourcen, um Maßnahmen wie Digitalisierung, den Ausbau der Versorgung in ländlichen Gebieten und die Entlastung des medizinischen Personals umzusetzen. Nach dem Bruch der Ampelkoalition sind jedoch die Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 ungewiss. Die nächste Regierung könnte gezwungen sein, ihre Ausgaben priorisieren, um anderen politischen Anforderungen gerecht zu werden, wie etwa sozialpolitischen oder ökonomischen Herausforderungen. Die Gesundheitsreform könnte so in Konkurrenz zu anderen Projekten geraten und an Finanzierung verlieren.

 

3. Einfluss von Interessengruppen und Lobbyverbänden

 

Gesundheitspolitik ist ein Bereich, der stark von Interessengruppen beeinflusst wird, darunter Krankenhausträger, Krankenkassen, Pharmaunternehmen und Pflegeverbände. Die Ampelkoalition war bemüht, einen Kompromiss zu finden, der die Interessen verschiedener Akteure berücksichtigt. Ein Regierungswechsel könnte dazu führen, dass sich das Kräfteverhältnis verschiebt und neue Lobbyinteressen auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen. Gerade der Bereich der Entökonomisierung, der darauf abzielt, die Gesundheitsversorgung weniger profitorientiert zu gestalten, könnte durch den Einfluss wirtschaftsnaher Lobbygruppen gefährdet sein.

 

4. Der Fachkräftemangel als unverändertes Problem

 

Unabhängig von der politischen Führung bleibt der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen eine der größten Herausforderungen. Die geplanten Reformen zur Entbürokratisierung und zur Entlastung des Personals könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Es bleibt fraglich, ob die nächste Regierung diesem Problem die gleiche Priorität beimessen wird, zumal die Lösung des Fachkräftemangels langfristige Investitionen und umfassende strukturelle Anpassungen erfordert. Kurzfristige Maßnahmen könnten das Problem bestenfalls mildern, aber nicht grundlegend lösen.

 

5. Die digitale Transformation und ihre Hürden

 

Ein zentraler Punkt der Gesundheitsreform 2024 ist die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, die von einer umfassenden elektronischen Patientenakte bis hin zur telemedizinischen Versorgung reicht. Diese Projekte sind nicht nur teuer, sondern auch technisch komplex und erfordern eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern und zahlreichen Akteuren im Gesundheitswesen. Nach dem politischen Bruch ist fraglich, ob eine neue Regierung sich direkt mit diesen komplexen Projekten befassen wird oder ob die Digitalisierung des Gesundheitswesens auf unbestimmte Zeit verschoben wird.

 

6. Chancen einer Neuausrichtung

 

Trotz der Unsicherheiten bietet der Regierungswechsel auch die Chance, die Gesundheitsreform 2024 anzupassen und möglicherweise sogar zu verbessern. Der bürokratische Aufwand dieser Reform ist so groß, Mediziner und Pflegekräfte brauchen mehr Zeit für die Arbeit am Patienten. Die Finanzierung des Transformationsfonds ist so ungewiss, dass Korrekturen, die durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zur Finanzierung vorgenommen werden können. Der eingeleitete Strukturwandel mit der Bereinigung der Krankenhauslandschaft durch eine Welle von Insolventen kann beendet werden. Eine neue Regierung könnte Reformansätze der Ampelkoalition weiterentwickeln und überarbeiten. So könnte etwa ein verstärkter Fokus auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten gesetzt werden. Ebenso wäre es denkbar, dass die nächste Regierung die Finanzierung der Reform langfristiger und nachhaltiger plant, um deren Effektivität zu sichern.

 

Fazit: Ungewisse Zukunft, aber auch neue Chancen

 

Das Scheitern der Ampelregierung wirft Fragen über die Zukunft der Gesundheitsreform 2024 auf. Der politische Umbruch birgt das Risiko von Verzögerungen und möglichen Änderungen in den Prioritäten, was die Umsetzung der Reformziele gefährden könnte. Gleichzeitig bietet der Regierungswechsel jedoch auch die Möglichkeit, die Reformpläne weiterzuentwickeln und gezielter auf die dringlichsten Probleme im Gesundheitswesen einzugehen.

 

Am Ende wird die Zukunft der Gesundheitsreform davon abhängen, ob die neue Regierung in der Lage und willens ist, die notwendigen Investitionen und strukturellen Veränderungen voranzutreiben, um das deutsche Gesundheitssystem langfristig zu verbessern. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Reform eine echte Chance auf Verwirklichung hat oder ob sie als ambitioniertes, aber unerfülltes Projekt in der politischen Geschichte verankert bleibt.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Wokittel
Geschäftsbereichsleitung Strategie, Sanierung & IT
ENDERA Managementberatung GmbH
m.wokittel@endera-gruppe.de

Dr. Matthias Wokittel, Geschäftsbereichsleitung Strategie & Sanierung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Logo der ENDERA M&A-Beratung

30. Oktober 2024

AKTUELLES

Neu: ENDERA-Gruppe bietet M&A-Beratung

Fusionen, Unternehmenszusammenschlüsse und Zentralisierungsbestrebungen sind im Gesundheitswesen zurzeit gängige Maßnahmen, um den politischen Reformen Rechnung zu tragen.

 

Damit unsere Kunden auch in diesen Bereichen gut beraten sind, hat die ENDERA-Gruppe eine neue Tochtergesellschaft gegründet – die ENDERA M&A-Beratung. Seit Anfang des Jahres arbeiten die ENDERA-Expertinnen und -Experten daran, unsere Kunden im Rahmen von wirtschaftlicher Restrukturierung zu begleiten und Fusionen, Zusammenschlüsse, Übernahmen oder auch Privatisierungen bzw. Re-Kommunalisierungen als alternative Möglichkeiten zu betrachten und nach eingehender Analyse durchzuführen. Mit seinem Erfahrungsschatz und seinen Branchenkenntnissen konnte das ENDERA-Team bisweilen die Veräußerungen dreier Krankenhäuser erfolgreich begleiten.

 

Einen Überblick über die Unternehmensstruktur der ENDERA-Gruppe finden Sie hier.

 

Haben Sie Interesse oder noch Fragen an uns? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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PV-Anlagen und Dach-Begrünung sieht der Entwurf des Krankenhauses Lübbecker Land vor
Quelle: Architekten LUDES / Mühlenkreiskliniken

 

30. August 2024

AKTUELLES

Kreistag ebnet Weg für Zukunftsprojekt der Mühlenkreiskliniken

Gleich zwei große Schritte sind die Mühlenkreiskliniken in ihrem Bestreben, die Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke auch zukünftig abzusichern, weitergekommen: Diese Woche haben der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken sowie der Kreistag die Einreichung des Förderantrags zum Bau von zwei Krankenhäusern im Lübbecker Land und in Bad Oeynhausen beschlossen. Gleichzeitig haben sie sich mehrheitlich auf den Entwurf des Architekturbüros LUDES verständigt.

 

Der Kreistag hat sich in einer dreistündigen Sondersitzung mehrheitlich für die Einreichung der Förderunterlagen ausgesprochen und hofft auf Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II des Bundes in Höhe von bis zu 178 Mio. Euro. Zuvor hatte auch der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken ein deutliches Votum für die Neubaupläne gegeben. Die Gesamtkosten für beide Bauprojekte werden aktuell auf rund 365 Mio. Euro geschätzt, wobei das geplante Klinikum Lübbecker Land mit rund 252 Mio. Euro den Löwenteil ausmacht. Hier soll ein neues Krankenhaus mit 400 Betten entstehen, dem das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit mit knapp 200 weiteren Betten angeschlossen ist. Der Entwurf sieht drei bis zu dreigeschossige Baukörper vor, die über eine Hauptmagistrale verbunden sind und sich harmonisch in die Umgebung einfügen.

 

In Bad Oeynhausen soll für rund 86 Mio. Euro an die bestehende Auguste-Viktoria-Klinik angebaut werden; zudem sind Sanierungen des Bestandsgebäudes in Höhe von circa 26 Mio. Euro veranschlagt. „Die Aufgabe war aber besonders schwierig, weil es gelungen ist, den Neubau mit den vorhandenen Strukturen zu verschmelzen“, erklärt Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Zielplanung & Bauherrenbegleitung der ENDERA-Gruppe, welche mit ihrem Team das Bauvorhaben im Auftrag der Mühlenkreiskliniken mit den Vorplanungen zur bevorstehenden Antragseinreichung auf Fördermittel von Beginn an begleitet hat. Sie beschreibt die Entscheidungen „als wegweisenden Schritt in eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung“ im Mühlenkreis.

 

Auch Landrat Ali Dogan feiert den Entschluss des Kreistags als weiteren Meilenstein und betont: „Als kommunale Familie überlassen wir die Gesundheitsversorgung keinem privaten Unternehmen, sondern engagieren uns als Gemeinschaft.“

 

Bis zum 6. September muss der Förderantrag nun der zuständigen Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt werden. Als nächsten Schritt muss dann die Entwurfsplanung bis Ende 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Als Zielvorstellung wird seitens der Mühlenkreiskliniken eine Betriebsaufnahme beider neuen Krankenhäuser im Jahr 2030 benannt.

 

 

Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Mühlenkreiskliniken.

 

Auch die Neue Westfälische berichtet in zwei Artikeln ausführlich über die Entscheidung von Kreistag und Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken sowie weitere Details zu den Bauvorhaben und zur Beteiligung der ENDERA-Gruppe:

 

Minden-Lübbecker Kreistag stimmt für Anbau an Bad Oeynhausener Auguste-Viktoria-Klinik

 

Entscheidung ist gefallen: So soll das neue Klinikum in Espelkamp aussehen

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Zielplanung &
Bauherrenbegleitung
ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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V.l.n.r.: Landrat Cord Bockhop, Minister Dr. Andreas Philippi, Bürgermeister Jens Bley, Klinik-Geschäftsführer Uwe Lorenz und Architekt Matthias Ludes (Quelle: Landkreis Diepholz)

5. Juni 2024

AKTUELLES

Erster Spatenstich für Zentralklinikum in Diepholz erfolgt

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat am 04. Juni 2024 zusammen mit anderen kommunalen Entscheidern und Projektverantwortlichen den ersten Spatenstich für das neue Zentralklinikum des Landkreises Diepholz gesetzt. Somit ist laut Klinikverbund-Geschäftsführer Uwe Lorenz ein weiterer „wichtiger Meilenstein“ erreicht.

 

„Wir machen Zukunft.“ – dies hatte der Gesundheitsminister in das Goldene Buch des Landkreises geschrieben, bevor er zur Schaufel griff und gemeinsam mit Landrat Cord Bockhop, Twistringens Bürgermeister Jens Bley, Klinikverbund-Geschäftsführer Uwe Lorenz und Matthias Ludes vom Generalplanungsbüro den symbolischen ersten Spatenstich ausführte, der den Beginn der Bauarbeiten einläutete. „Dieses Klinikum wird die akutstationäre medizinische Versorgung für alle Menschen im Landkreis Diepholz für Jahrzehnte gewährleisten“, freut sich Philippi.

 

Umfassende Unterstützung erhielt das Projekt-Team seitens der ENDERA-Gruppe, die von Projektbeginn an involviert war. Angefangen bei der Standortsuche entwickelte das ENDERA-Team im Anschluss sowohl die Medizinstrategie sowie die Betriebsorganisation für den Neubau, um nun die Bauherrenbegleitung zu übernehmen. Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe Fred Andree freut sich, dass der Neubau nun endlich in die Realisationsphase gelangt: „Wir gratulieren den Verantwortlichen für die erreichten Ziele und freuen uns, einen Beitrag zum bisherigen Erfolg geleistet zu haben.“

 

Der Neubau sei „nicht nur ein Modellprojekt für Niedersachsen, sondern für die ganze Bundesrepublik und nimmt Bestandteile der Krankenhausreform vorweg“, so der Gesundheitsminister. Das in Borwerde entstehende Zentralklinikum mit insgesamt 378 Planbetten und zukünftig rund 1400 Beschäftigten ist seit Dezember 2019 in Planung. Nächste Woche beginnen die Aushubarbeiten des Neubaus.

 

Weitere Neuigkeiten zum Zentralklinikum Landkreis Diepholz finden Sie hier: https://zentralklinik-lkd.de/

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Luftbild der Baustelle des Zentralklinikums und des Zentrums für seelische Gesundheit in Lörrach

Nicht nur optisch verbunden sind das Zentrum für seelische Gesundheit (links) und das Zentralklinikum (rechts) in Lörrach / Quelle: Kliniken Landkreis Lörrach

17. Mai 2024

AKTUELLES

Zentrum für seelische Gesundheit in Lörrach sichert Vollversorgung

Es tut sich einiges auf der Baustelle des rund acht Hektar großen Gesundheitscampus im Lörracher Osten: Nachdem der Bau des Zentralklinikums schon weiter fortgeschritten ist, beginnt nun der Innenausbau des Zentrums für seelische Gesundheit (ZsG). Ziel ist es, die wohnortnahe psychiatrische Versorgung im Landkreis zu sichern.

 

Auf rund 8700 Quadratmetern – das entspricht etwa 1,2 Fußballfeldern – wird das Zentrum für seelische Gesundheit über etwa 142 Betten verfügen, davon bis zu 39 für Kinder und Jugendliche. Dazu kommen noch eine Tagesklinik sowie eine Schule mit rund 60 Plätzen für Schüler in stationärer Behandlung. Auch eine Erweiterung durch Anbau und Aufstockung ist möglich, so dass auch perspektivisch eine psychiatrische Vollversorgung gesichert werden kann.

 

Bauherr, Träger und Betreiber des ZsG ist das Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Emmendingen. Unterstützt wird das ZfP bei diesem Mammutprojekt von der ENDERA-Gruppe, die auf die Begleitung von Neubauprojekten im Gesundheitswesen spezialisiert ist. Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Zielplanung und Bauherrenbegleitung bei der ENDERA-Gruppe, beschreibt das ZsG als „eigenständiges Gebäude mit gestalterischer Verwandtschaft“ zum Zentralklinikum. Jedoch ist diese nicht nur optischer Natur: die beiden Einrichtungen sind auch auf anderen Ebenen eng vernetzt. Räumlich sind sie von ober-sowie unterirdischen Verbindungswegen für Patientenverlegungen und Warentransporte verbunden. Die Versorgungszentrale sowie die Großküche versorgen beide Einrichtungen. Und auch die Außenanlagen können größtenteils gemeinsam genutzt werden. Von dem angestrebten „Maximum an Synergie und Zusammenarbeit“ profitiert nicht nur die Kasse des Trägers, sondern vor allem die Patienten – erläutert Bommel weiter.

 

Die Fertigstellung ist für das zweite Halbjahr 2025 geplant mit einem Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt knapp 60 Millionen Euro.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Zielplanung
& Bauherrenbegleitung
ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Die Webseite von Kommunal-MVZ erstrahlt in neuem Glanz

 

7. Mai 2024

AKTUELLES

Erfolgreicher Webseiten-Relaunch von Kommunal-MVZ

Nachdem die Unternehmenshomepage der ENDERA-Gruppe vor einigen Monaten in neuem Glanz erstrahlte – unter anderem durch ein neues Designkonzept, vereinfachte Navigationsstrukturen und überarbeitete Seiteninhalte –, konnte nun das Webseitenkonzept auf die von der ENDERA-Gruppe verwaltete Webseite von Kommunal-MVZ übertragen werden.

 

Auf diesen Seiten können sich kommunale Träger über die Möglichkeit informieren, ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen und erfolgreich zu betreiben.
Unter dem Navigationspunkt „Grundlagen“ informieren wir über rechtliche Rahmenbedingungen und Vorüberlegungen, die einer Entscheidung, ein MVZ zu gründen, vorangehen sollten. Unter dem Punkt „Beratung“ wird der Full-Service-Ansatz, den das Berater-Team der ENDERA-Gruppe verfolgt, mitsamt aller Leistungsangebote dargestellt. Natürlich werden den Besucherinnen und Besuchern durch mehrere Kontaktmöglichkeiten ein direkter Austausch und die Klärung individueller Fragen angeboten.

 

Haben Sie Rückfragen oder Anmerkungen? Schreiben Sie an marketing(a)endera-gruppe.de; wir freuen uns über Ihr Feedback!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA Managementberatung GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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