PV-Anlagen und Dach-Begrünung sieht der Entwurf des Krankenhauses Lübbecker Land vor
Quelle: Architekten LUDES / Mühlenkreiskliniken

 

30. August 2024

AKTUELLES

Kreistag ebnet Weg für Zukunftsprojekt der Mühlenkreiskliniken

Gleich zwei große Schritte sind die Mühlenkreiskliniken in ihrem Bestreben, die Gesundheitsversorgung im Kreis Minden-Lübbecke auch zukünftig abzusichern, weitergekommen: Diese Woche haben der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken sowie der Kreistag die Einreichung des Förderantrags zum Bau von zwei Krankenhäusern im Lübbecker Land und in Bad Oeynhausen beschlossen. Gleichzeitig haben sie sich mehrheitlich auf den Entwurf des Architekturbüros LUDES verständigt.

 

Der Kreistag hat sich in einer dreistündigen Sondersitzung mehrheitlich für die Einreichung der Förderunterlagen ausgesprochen und hofft auf Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II des Bundes in Höhe von bis zu 178 Mio. Euro. Zuvor hatte auch der Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken ein deutliches Votum für die Neubaupläne gegeben. Die Gesamtkosten für beide Bauprojekte werden aktuell auf rund 365 Mio. Euro geschätzt, wobei das geplante Klinikum Lübbecker Land mit rund 252 Mio. Euro den Löwenteil ausmacht. Hier soll ein neues Krankenhaus mit 400 Betten entstehen, dem das Medizinische Zentrum für Seelische Gesundheit mit knapp 200 weiteren Betten angeschlossen ist. Der Entwurf sieht drei bis zu dreigeschossige Baukörper vor, die über eine Hauptmagistrale verbunden sind und sich harmonisch in die Umgebung einfügen.

 

In Bad Oeynhausen soll für rund 86 Mio. Euro an die bestehende Auguste-Viktoria-Klinik angebaut werden; zudem sind Sanierungen des Bestandsgebäudes in Höhe von circa 26 Mio. Euro veranschlagt. „Die Aufgabe war aber besonders schwierig, weil es gelungen ist, den Neubau mit den vorhandenen Strukturen zu verschmelzen“, erklärt Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Zielplanung & Bauherrenbegleitung der ENDERA-Gruppe, welche mit ihrem Team das Bauvorhaben im Auftrag der Mühlenkreiskliniken mit den Vorplanungen zur bevorstehenden Antragseinreichung auf Fördermittel von Beginn an begleitet hat. Sie beschreibt die Entscheidungen „als wegweisenden Schritt in eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung“ im Mühlenkreis.

 

Auch Landrat Ali Dogan feiert den Entschluss des Kreistags als weiteren Meilenstein und betont: „Als kommunale Familie überlassen wir die Gesundheitsversorgung keinem privaten Unternehmen, sondern engagieren uns als Gemeinschaft.“

 

Bis zum 6. September muss der Förderantrag nun der zuständigen Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt werden. Als nächsten Schritt muss dann die Entwurfsplanung bis Ende 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht werden. Als Zielvorstellung wird seitens der Mühlenkreiskliniken eine Betriebsaufnahme beider neuen Krankenhäuser im Jahr 2030 benannt.

 

 

Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Mühlenkreiskliniken.

 

Auch die Neue Westfälische berichtet in zwei Artikeln ausführlich über die Entscheidung von Kreistag und Verwaltungsrat der Mühlenkreiskliniken sowie weitere Details zu den Bauvorhaben und zur Beteiligung der ENDERA-Gruppe:

 

Minden-Lübbecker Kreistag stimmt für Anbau an Bad Oeynhausener Auguste-Viktoria-Klinik

 

Entscheidung ist gefallen: So soll das neue Klinikum in Espelkamp aussehen

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Zielplanung &
Bauherrenbegleitung
ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Ein gut geplanter Jahresabschluss bereitet bestens auf das kommende Jahr vor

14. August 2024

AKTUELLES

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Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling
ENDERA Managementberatung GmbH
l.horn@endera-gruppe.de

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Transparente und individuelle Unterstützung bei der Finanzbuchhaltung

9. April 2024

AKTUELLES

Unterstützung und Prozessoptimierung in der Finanzbuchhaltung

Um reibungslose und effiziente Abläufe auch in Zeiten des Personalmangels sicherzustellen, bieten wir Ihnen umfangreiche Unterstützungsleitungen an.

 

Unsere Vorgehensweise basiert auf Transparenz und individueller Anpassung:

 

  • Analyse und Optimierung bestehender Prozesse: Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer aktuellen Buchführung und Jahresabschlusserstellung, um ineffiziente Prozesse zu identifizieren. Eine detaillierte Bedarfsanalyse bildet den Ausgangspunkt unserer Beratung, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Anschließend entwickeln wir Maßnahmen zur Optimierung, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

 

  • Interimsmanagement: Bei personellen Engpässen oder strategischen Veränderungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Interimsmanagements. Unsere Experten übernehmen vorübergehend leitende Positionen, um den reibungslosen Ablauf Ihrer Finanzabteilung sicherzustellen.

 

  • Begleitung: Wir stehen Ihnen und Ihren Teams zur Seite, um sicherzustellen, dass die optimierten Prozesse nicht nur verstanden, sondern auch erfolgreich in die Praxis umgesetzt werden. Unser Support endet nicht nach der Implementierung. Wir bieten kontinuierliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Jahresabschlüsse effizient und reibungslos erstellt werden.

 

Unsere Krankenhausberatung mit Interimsmanagement bietet Ihnen folgende Vorteile:

 

  • Effizienzsteigerung: Durch die Optimierung Ihrer Prozesse reduzieren Sie den Zeitaufwand für das Tagesgeschäft und die Jahresabschlusserstellung.
  • Flexibles Interimsmanagement: Bei personellen Engpässen können Sie kurzfristig und flexibel auf unser erfahrenes Interimsmanagement-Team zurückgreifen.
  • Individuelles Coaching und persönliche Begleitung: Ihr Team profitiert von maßgeschneidertem Coaching und persönlicher Begleitung, um die neuen Prozesse optimal zu verstehen und erfolgreich umzusetzen.

 

Für ein erstes unverbindliches Gespräch freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Ansprechpartnerin:

Lena Horn
Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling
ENDERA Managementberatung GmbH
l.horn@endera-gruppe.de

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ENDERA Expertentalk

28.09.2022

AKTUELLES

ENDERA Expertentalk Ambulantisierung am 03. November 2022

Der politische Wille zur Ambulantisierung ist unbestritten. In Kürze wird ein Vorschlag zur Erweiterung des AOP-Katalogs auf Grundlage des IGES-Gutachtens erwartet. Parallel dazu hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung am 22. September 2022 einen Vorschlag zur flächendeckenden Einführung tagesklinischer Behandlungsmöglichkeiten vorgelegt.

 

Gemeinsam mit ausgewählten Experten aus stationärer und ambulanter Versorgung möchten wir am 03. November 2022 Möglichkeiten, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken der Ambulantisierung diskutieren.

Der ENDERA Expertentalk findet online statt, die Teilnahme ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Fragen an die Experten – Zum Veranstaltungsflyer und Anmeldelink.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Gutachten

09.09.2022

AKTUELLES

IGES-Gutachten: Die Ambulantisierung ist nicht aufzuhalten

Für die Weiterentwicklung des Kataloges für ambulantes Operieren, kurz AOP-Katalog, und der entsprechenden Vergütung kommt dem diesjährig veröffentlichten IGES-Gutachten große Aufmerksamkeit zu. Bislang sind rund 3.000 Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) in den AOP-Katalog aufgenommen worden. Zum AOP-Katalog zählen bislang rund 3.000 OPS. Das IGES-Gutachten sieht eine massive Ausweitung -nahezu Verdopplung -ambulanter Operationen bzw. Prozeduren von zusätzlich 2.476 Leistungen vor. Inwiefern das Gutachten vollständig realisiert wird, ist noch unklar, eine deutliche Ausweitung des AOP-Katalogs ist aber bereits so gut wie sicher. Krankenhäuser müssen demnach schon heute die kommende Ambulantisierung bisher stationär erbrachter Leistungen ins Auge fassen und die Chance ergreifen sich rechtzeitig zukunftsfähig aufzustellen. Dies gilt im Hinblick auf die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Patienten sowie aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht, um den mitschwingenden finanziellen Risiken Sorge zu tragen.

 

Das Gutachten verfolgt einen potenzialorientierten Ansatz, nach dem das gesamte ambulante Potenzial zu 100 % identifiziert wird. So werden auch Leistungen mit geringen ambulant durchführbaren Anteilen berücksichtigt. Durch den Einbezug von fallindividuellen Kontextinformationen (z. B. Komplexität der Prozeduren oder erhöhtem Pflegeaufwand) wird eine generalisierte Einstufung als ambulant oder stationär vermieden. Fälle werden – und das macht diese Methodik so komplex – anhand der Kombination aus Diagnosen, Prozeduren- und Kontextinformation nach Schweregraden differenziert.

 

In dem Verfahren nach IGES findet eine Zuordnung potenziell ambulanter Fälle nach einem mehrstufigen System anhand bestimmter Ein- und Ausschlusskriterien statt und weist diese als „ambulante Fälle“, oder „ambulante Fälle mit erhöhtem Schweregrad“ aus (siehe Abbildung). Fälle, die beobachtet werden müssen (Monitoring), bleiben stationär. Patienten, die in die Kategorie „ambulante Fälle mit erhöhtem Schweregrad“ fallen, bedürfen einer Kontextprüfung. In Einzelfällen kann eine stationäre Behandlung begründet werden. Tendenziell wird es jedoch immer weniger Möglichkeiten geben, bei Fällen, die als „ambulant“ gelten, dies medizinisch zu rechtfertigen. Es gilt, nach jetzigem Kenntnisstand, als wahrscheinlich, dass mit einer schrittweisen Realisierung des IGES Gutachtens ca. 50% der „ambulanten Fälle mit erhöhtem Schweregrad“ zukünftig ambulant zu behandeln sind.

Abbildung 1: IGES-Kriterien zur Identfikation des ambulanten Potenzials

Welche Auswirkungen das oben beschriebene Verfahren des IGES-Gutachtens auf eine Innere Medizin und eine Allgemeinchirurgie haben könnte, zeigt die Auswertung der Beispielfachabteilungen. Auswertungsgrundlage sind die § 21 Daten KHEntgG.

Abbildung 2: Beispielklinik: Ambulantes Potenzial Innere Medizin und Allgemeinchirurgie

In der Beispielklinik fallen 647 Fälle (6%) der Inneren Medizin in die Kategorie ambulante Fälle und sind somit zwingend ambulant zu erbringen. 2.411 Fälle (23%) sind durch das IGES-Verfahren als ambulante Fälle mit erhöhtem Schweregrad identifiziert worden. Wird die Hälfte von diesen als ambulantes Potenzial realisiert, würde sich insgesamt die stationäre Fallzahl von 5.758, durch den Wegfall der zukünftig ambulant zu behandelnden Fällen, um 1.853 Fälle reduzieren. Allein der Anteil der ambulanten Patienten ohne erhöhten Schweregrad würde einen stationären Erlösverlust von ca. 825.000 € betragen. Eine entsprechende Erhöhung der ambulanten Vergütung ist im Zuge der Einführung von Hybrid-DRGs o.ä. zwar zu erwarten, wird aber den stationären Erlösausfall auch in Zukunft nur anteilig kompensieren können.

In der Beispielabteilung Allgemeinchirurgie fallen nach dem gleichen Verfahren 1.784 Fälle von insgesamt 5.758 weg, die zukünftig ambulant zu erbringen sind. Der stationäre Erlösverlust der allein 24 % ambulant zu erbringenden Fälle ohne erhöhten Schweregrad würde sich hier auf etwa 2.538.000 € belaufen.

Um den finanziellen Verlust zu begrenzen und den Patienten weiterhin eine adäquate medizinische Versorgung zu bieten, sollte das Ziel eines jeden Krankenhauses sein, die zukünftig ambulanten Patienten in entsprechend ökonomisch organisierten ambulanten Strukturen z. B. AOP-Zentrum im Haus und/oder mithilfe eines Medizinisches Versorgungszentrums (MVZ) zu behandeln. Da für die Etablierung der benötigten Strukturen eine gute Organisation und Planung unabdingbar ist, sollte frühzeitig gehandelt werden.

 

Deutschland weist im internationalen Vergleich eine hohe Hospitalisierungsrate auf. In einigen Ländern, zum Beispiel in Dänemark, ist der Ambulantisierungstrend schon deutlich weiter fortgeschritten. Der Gesetzgeber wird in den kommenden Jahren die Ambulantisierung stationärer Leistungen weiterhin in den Fokus nehmen und die Reformierung des Systems der sektoralen Trennung fortsetzen. Darin muss auch eine Weiter- entwicklung der Vergütungen der ambulanten Leistungen zu Gunsten der Leistungserbringer enthalten sein, wenn diese entsprechende Strukturen schaffen und vorhalten. Folglich sollte die Reduktion stationärer Behandlungsfälle nicht primär als Verlust, sondern auch als Anreiz zur Weiterentwicklung gesehen werden.

 

Wir, die ENDERA-Gruppe, bieten Ihnen Expertise sowohl für den stationären Bereich als auch für die ambulanten Versorgungssektor und unterstützen Sie gerne dabei, diese beiden Bereiche in Einklang zu bringen

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Wokittel
Geschäftsbereichsleitung Strategie, Sanierung & IT
ENDERA Managementberatung GmbH
m.wokittel@endera-gruppe.de

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