Krankenhauslandschaft

28.10.2021

AKTUELLES

„Klein denken“ – regionale Versorgungskonzepte

Das Ziel der Krankenhausplanung ist es, eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Doch in urbanen Gebieten zeigt sich in der deutschen Krankenhauslandschaft eine Überversorgung, während die Bewohner ländlicher, strukturschwacher Gebiete teils unterversorgt sind. Hierdurch entstehen sowohl Qualitäts- als auch Effizienznachteile.

 

Unser Nachbar Dänemark hingegen nimmt mit seinem zentralisierten Krankenhaussystem seit 2007 die Vorreiterrolle für eine konzentrierte, moderne und spezialisierte Gesundheitsversorgung ein. Wesentlicher Erfolgsfaktor des dänischen Systems ist die staatliche Steuerung, welche eine landesweite und ganzheitliche sektorenübergreifende Planung ermöglicht. Deutschland hat unter anderem mit dem Grundsatz der Trägervielfalt der Krankenhäuser strukturelle Unterschiede, die diesem Ansatz erheblich entgegenstehen.

 

Nichtsdestotrotz gibt es auf regionaler Ebene Möglichkeiten, die Krankenhauslandschaft ganzheitlich zu beplanen. Insbesondere im Falle hoher Investitionen ist die Entwicklung aufeinander abgestimmter, zukunftsfähige Versorgungsstrukturen zwingend geboten.

 

Die ENDERA-Gruppe hat in den Landkreisen Lörrach und Diepholz die Neuplanung von Zentralkliniken bzw. Gesundheitscampussen begleitet, in denen Leistungen von mehreren Krankenhäusern gebündelt und modernisiert angeboten werden können. Unter folgendem Link erhalten Sie einen Einblick in die Entwicklung eines solchen Vorhabens: (https://www.youtube.com/watch?v=NfUUsf4SNKM)

 

Für eine bedarfsgerechte Versorgung und im Besonderen zum Schließen von Lücken in der Gesundheitsversorgung ist es unumgänglich, die vorherrschende Sektorengrenze aufzulösen. Ansätze hierfür werden schon lange diskutiert, stecken derzeit aber noch in den Kinderschuhen. Eine innovative Lösung ist für die Zukunft dennoch zwangsläufig notwendig. So findet sich das Thema auch in den derzeitigen Wahlprogrammen der Parteien wieder.

 

Wie erfolgreich eine Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung sein kann, zeigen bislang Modellprojekte. Auch die ENDERA-Gruppe ist das Thema angegangen: Im Rahmen des Modellprojektes ANITA (AN Intersectoral Treatment Area) haben wir ein Konzept entwickelt, das in Rheinland-Pfalz zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum beiträgt. Eine kurze Beschreibung finden Sie unter folgendem Link: (https://www.zukunft-gesundheitsnetzwerke.de/kirn)

 

Für eine bedarfsgerechte Versorgung muss das Angebot an Gesundheitsleistungen an den Patientenbedürfnissen vor Ort ausgerichtet sein; organisiert als ganzheitliches, sektorenübergreifendes Versorgungskonzept. Hierfür gilt es in den nächsten Jahren die nötigen strukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Wenn nicht auf landesweiter, dann auf regionaler Ebene.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Umfirmung

09.09.2021

AKTUELLES

Kleiderwechsel – ab sofort alle Töchter im Partnerlook

Nun ist es so weit! Die ENDERA-Gruppe freut sich, dass ab sofort auch ihr ältesten Mitglied erkennbar Teil der ENDERA-Familie geworden ist: Die ANDREE CONSULT heißt ab sofort ENDERA Krankenhausberatung.

Inhaltlich ändert sich nichts: Die ENDERA Krankenhausberatung berät nach wie vor in gewohnt hoher Qualität und steht ihren Kunden weiterhin gern in allen Fragen rund um die Gesundheitsbranche unterstützend zur Seite.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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MVZ-Veranstaltung

30.08.2021

AKTUELLES

Einladung zur Online-Veranstaltung „Werkstattbericht Kommunal-MVZ“ am 02. September 2021 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Regionaler Ärztemangel stellt viele Kommunen in Deutschland vor die Herausforderung, eigene Lösungen zu finden, um die primärärztliche Versorgung sicherzustellen. Neben ländlichen Regionen sind deutschlandweit auch viele Städte betroffen, in denen nicht nur die hausärztliche Versorgung, sondern in Teilen auch die fachärztliche Versorgung nicht mehr gesichert ist.

Eine mögliche Lösung, um Ärzte für die jeweilige Region zu gewinnen, ist die Gründung eines Kommunal-MVZ. Dieses kann Ärzten attraktive Arbeitsbedingungen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses bieten

 

Wir laden Sie herzlich ein, im Rahmen unserer Online-Veranstaltung mit uns gemeinsam über die Herausforderungen und Chancen von kommunalen MVZ zu sprechen und diese anhand eines Praxisbeispiels näher zu beleuchten.

 

Anmeldungen sind möglich unter www.kommunal-mvz.de/veranstaltungen.php.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

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Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Das Kommunal-MVZ 

26.08.2021

AKTUELLES

Das Kommunal-MVZ – Erfolgsfaktoren für den Betrieb

Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich aktuell vor der Herausforderung, Lösungen für den regionalen Ärztemangel zu finden. Die Gründung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist oftmals ein erfolgreicher Weg, um Ärzte für die Region zu gewinnen. Doch der Betrieb eines MVZ stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen.

 

Insbesondere für junge Ärzte ist ein Anstellungsverhältnis im kommunalen MVZ sehr reizvoll, da sie dort ohne unternehmerische Verantwortung und mit gesichertem Einkommen tätig werden zu können. Auch ermöglicht eine solche Anstellung oftmals flexibel Arbeitszeitmodelle und verspricht eine Entlastung der angestellten Ärzte von administrativen Tätigkeiten.

 

Doch wie kann der Spagat gelingen, sowohl die breit gefächerten Wünsche und Bedürfnisse der beschäftigten Ärzte zu erfüllen, als auch einen kostendeckenden Betrieb des MVZ sicherzustellen?

 

Wir, die Experten des ENDERA-Teams, sind in der Phase der Gründung und auch des Betriebs von kommunalen MVZ an der Seite der Kommunen. Wir konzipieren und gestalten örtliche MVZ-Lösungen, aber auch Versorgungskonzepte für eine gesamte Region oder regionsübergreifend. Hierbei profitieren die Kommunen von der Erfahrung unserer Berater und Praxismanager im Betrieb privater Praxen und Medizinischer Versorgungszentren deutschlandweit. Wir helfen Kommunen, sowohl attraktiver Arbeitgeber zu sein als auch einen wirtschaftlich stabilen Praxisbetrieb sicherzustellen, ohne Zuschussbedarfe seitens des Trägers.

 

Hierbei sind insbesondere folgende Erfolgsbausteine für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der MVZ-Struktur bereits in der Gründungsphase relevant – ganz unabhängig von den in dieser Phase parallel zu klärenden gesellschaftsrechtlichen, kommunalrechtlichen und kassenarztrechtlichen Fragestellungen:

 

> Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds (Räumlichkeiten, Geräte etc.) und eines Gehaltsgefüges, das im ambulanten Vergütungssystem refinanzierbar ist

> Klare Absprachen und Formulierung gegenseitiger Erwartungshaltungen zwischen Träger, Betriebsleitung und angestellten Ärzten, bis hin zum Abschluss von Zielvereinbarungen

> Entwicklung eines Anreiz- und Bonussystems zur Beteiligung der Beschäftigten an wirtschaftlichen Erfolgen (soweit tariflich möglich)

> Professionelle Organisation des Praxisbetriebs unter Berücksichtigung weitmöglicher Digitalisierung und prozessualer Standards sowie der patientenbezogenen Prozesse

> Etablierung eines bedarfsgerechten kaufmännischen Berichtswesens, einschließlich Transparenz der wirtschaftlichen Daten gegenüber den Akteuren vor Ort

> Regelmäßiges Benchmarking der Praxen mit Daten anderer niedergelassener Praxen in der KV-Region und deutschlandweit („Lernen vom Besten“)

> Qualitätssicherung in der Abrechnung

> Etablierung von Führungs- und Managementstrukturen, mit denen es gelingt, den in einem MVZ fehlenden ärztlichen Inhaber adäquat zu ersetzen

> Personalentwicklung und Teambuilding

> Audits zur Sicherung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, aber auch zur Einhaltung des Vertragsarztrechts und zum Ausschluss von Regress-Risiken

> Frühzeitige Entwicklung von Modellen, die es den angestellten Ärzten ermöglichen, das MVZ als Sprungbrett in die eigene Niederlassung zu nutzen

 

Sie möchten gerne mehr über uns und unsere umfassenden Leistungen für Gründung und Betrieb kommunaler MVZ erfahren? Ihre Ansprechpartnerin des MVZ- und Praxismanagements, Stephanie Dreher, steht Ihnen gerne zur Verfügung, s.dreher@endera-gruppe.de; +49 (2241) 127397 – 61.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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MVZ-Beschilderung

19.08.2021

AKTUELLES

Prekäre ärztliche Versorgungssituation? – Bedarfsdeckung durch kommunale MVZ!

Problem erkannt!

 

Der Trend, dass Ärztinnen und Ärzte nach ihrer Facharztausbildung vom Krankenhaus in die vertragsärztliche Versorgung wechseln, ist insbesondere in der hausärztlichen Versorgung vielerorts gebrochen. Vor allem im ländlichen Raum nehmen immer weniger Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin an der hausärztlichen Versorgung teil; die Unterversorgung steigt.

 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen, denen es gesetzlich aufgegeben ist, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, vermögen es immer häufiger nicht mehr, diesem Trend mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu begegnen. Die Mittel der Kassenärztlichen Vereinigungen sind im Wesentlichen darauf ausgelegt, interessierte Ärztinnen und Ärzte „gerecht“ im Planungsgebiet zu verteilen; auf die sich ändernden Erwartungen und Wünsche der Ärztinnen und Ärzte wissen sie indes keine Antworten.

 

Problem gebannt? Ein Lösungsansatz

 

Ganz anders und vielfältiger sind die Mittel der Kommunen, denen es möglich ist, bedarfsgerechte Rahmenbedingungen zu schaffen, um einerseits Ärztinnen und Ärzte für die hausärztliche Versorgung zu binden und andererseits eine umfassende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

 

Ein möglicher Raum, in dem sowohl die Interessen der Ärztinnen und Ärzte als auch der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und ausgeglichen werden können, ist ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die Gründereigenschaft der Kommunen wird in § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V ausdrücklich genannt.

 

Welche Möglichkeiten bieten sich den Kommunen?

 

Nachdem Niederlassungen durch Ärztinnen und Ärzte nicht mehr im erforderlichen Umfang erfolgen, gilt die Maxime „Privat vor Staat“ nicht mehr uneingeschränkt, betroffene Kommunen können unter den weiteren Voraussetzungen des für sie geltenden Kommunalverfassungsrechts wirtschaftlich tätig werden.

 

Die Besonderheiten des Kommunalrechts werden im SGB V berücksichtigt, indem nicht nur Personengesellschaften, eingetragene Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sondern auch öffentlich-rechtliche Rechtsformen der Trägerschaft eines MVZ in § 95 Abs. 1a Satz 3 SGB V genannt werden. Ein kommunales MVZ kann, abhängig von den Erwartungen der jeweiligen Kommunen, also z.B. auch als Regiebetrieb, Eigenbetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben werden.

 

Und jetzt?

 

Auch wenn an der Notwendigkeit der Gründung eines kommunalen MVZ keine Zweifel bestehen, um die umfassende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sind die dahinterstehenden Prozesse nicht zu unterschätzen. Es bedarf einer genauen Situationsanalyse und Prüfung aller Optionen, um der spezifischen kommunalen Situation gerecht zu werden.

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe können Sie in allen Phasen, d.h. von den ersten Analysen über die Gründung bis zum Betrieb eines kommunalen MVZ, begleiten.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.kommunal-mvz.de

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

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Hausärzte

05.08.2021

AKTUELLES

Prekäre ärztliche Versorgungssituation? – Bedarfsdeckung durch kommunale MVZ!

Die ärztliche Versorgungssituation hat sich in den letzten Jahren in Deutschland deutlich verändert. Ein wesentlicher Trend besteht darin, dass es immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte gibt – also eine Abkehr von der eigenen Praxis als niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt. Zunehmende und zugleich auch strukturelle Herausforderungen ergeben sich jedoch nicht nur aus dem gestiegenen Wunsch nach einer Festanstellung. Vielmehr zeigen sich immer mehr Lücken in der Nachbesetzung oder umgekehrt formuliert: es gibt eine erhebliche Zahl an Niederlassungsmöglichkeiten – nicht für alle Arztgruppen gleichermaßen, jedoch insbesondere bei Hausärzten (siehe Abbildung 1) und teilweise auch in der allgemeinen ärztlichen Versorgung, allen voran bei Psychotherapeuten, aber auch Kinder- und Nervenärzten.

 

Abbildung 1 – Quelle: KBV, Werte aus 2019

 

 

Verstärkt wird diese Unterversorgung durch ein ansteigendes Durchschnittsalter bei den Ärztinnen und Ärzten. Betrug das Durchschnittsalter der Hausärzte im Jahr 2008 noch 52,2 Jahre, so stieg es bis 2020 auf 55,4 Jahre an. Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte über 65 Jahre hat sich im selben Zeitraum mehr als verdreifacht – von 4,6% auf 15,7%. Nimmt man die Gruppe der 60- bis 65-Jährigen hinzu, war 2008 rund jeder fünfte Arzt 60 Jahre und älter, 2020 zählt schon jeder Dritte zu den über 60-Jährigen. Daraus lässt sich erkennen, dass der Zustand der Unterversorgung voraussichtlich noch weiter zunehmen wird – dies überwiegend, jedoch nicht ausschließlich im ländlichen Raum (siehe Abbildung 2).

 

Abbildung 2 – Quelle: KBV

 

 

Sowohl die (zunehmende) Unterversorgung als auch die Veränderungen in der Arbeitsform der Ärztinnen und Ärzte – Festanstellung statt eigener Praxis – werfen Fragen auf: Wie lässt sich mit dieser Situation umgehen? Wer muss handeln?

 

Die Corona-Krise hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie sensibel das Thema Gesundheitsversorgung zu sehen ist. Zum einen besteht ein „Grundbedürfnis“ nach adäquater Versorgung in der Bevölkerung. Zum anderen kann die Versorgungssituation auch als Standortfaktor betrachtet werden. Eine angemessene und gute ärztliche Versorgungslage zählt genauso zu den attraktiven Faktoren wie Wohnqualität, Freizeitmöglichkeiten oder gar das Grundbedürfnis nach Arbeit (wirtschaftliche Stabilität). Und spätestens damit gehört die Gesundheitsversorgung zu den Themenfeldern, mit denen sich Bürgermeister, Landräte, allgemein gesprochen Vertreter der kommunalpolitischen Ebenen und Gremien beschäftigen müssen. Wird eine Unterversorgung festgestellt, müssen Lösungsansätze gefunden werden, wird eine drohende Unterversorgung antizipiert, müssen rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden.

 

Immer häufiger wird als Lösungsmöglichkeit die Gründung eines „Kommunal MVZ“ in Betracht gezogen – wofür es gute Gründe und auch schon mehrere Beispiele in der Praxis gibt. Bevor jedoch mit der Konzeption und Umsetzung eines kommunalen MVZ begonnen wird, müssen zwingend folgende Fragestellungen strukturiert und auf Basis einer validen Analyse (belastbare Datengrundlage) beantwortet werden:

 

  1. Wie sieht die aktuelle Versorgungssituation in unserem Planungsbereich (Mittelbereich für Hausärzte, Kreisregionen für allgemeine fachärztliche Versorgung, z. B. Kinder- oder Nervenärzte) aus?
  2. Welche Niederlassungsmöglichkeiten bestehen aktuell in dem Planungsbereich?
  3. Wie wird sich die Situation im Planungsbereich weiterentwickeln? Z. B. Altersstruktur der Ärzteschaft, demografische Entwicklung, ggf. weitere weiche Standortfaktoren.

Bei dieser Analysearbeit geht es um ein Höchstmaß an objektiver Darstellung und das vollständige Erfassen aller relevanten Daten. Sehr gerne lassen wir Ihnen beispielhaft eine von uns ausgearbeitete Analyse zukommen und beantworten jederzeit Fragen im Zusammenhang mit der Bedarfsermittlung und Marktanalyse zur Versorgungssituation in Ihrem Planungsbereich.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.kommunal-mvz.de.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Fotografie: Timo Lutz Werbefotografie

26.07.2021

AKTUELLES

Für das neue Zentralklinikum im Landkreis Diepholz ist ein weiterer Meilenstein erreicht.

Für das im Vorfeld über ein Bewerbungsverfahren ausgewählten Klinikgrundstück „Twistringen-Borwede“ haben sich 12 Wettbewerber intensiv mit dem Standort und der komplexen Aufgabenstellung auseinandergesetzt. Der Leitgedanke für die Planungsaufgabe „Das neue Krankenhaus darf ‚anders‘ sein als andere Krankenhäuser – es darf ungewöhnlich sein“. Hierauf waren die städtebauliche Setzung und die inneren Betriebsabläufe auszurichten.

 

Mit diesem Fokus überzeugte der Entwurf des Generalplanerteams um LUDES Architekten – Ingenieure GmbH aus München das Preisgericht vollumfänglich. Mit im Planungsteam waren die Landschaftsarchitekten brandenfels landscape+environment aus Münster und die TGA-Planer Passau Ingenieure GmbH aus Düsseldorf sowie Rieker Planungsgesellschaft mbH aus Schwaikheim aktiv. Wir gratulieren den verdienten Gewinnern des Planungswettbewerbs!

 

Weitere Informationen zum Planungswettbewerb finden Sie unter: zentralklinik-lkd.de/der-planungswettbewerb.

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Kliniken des Landkreises Lörrach

16.07.2021

AKTUELLES

Baustelle geht online

Nach dem erfolgreichen Projektstart haben die Kliniken des Landkreises Lörrach ab sofort eine Baustellenkamera installiert. Die Kamera erlaubt allen Interessierten einen Überblick sowohl von Osten als auch von Westen. Mittels Kalender und Zeitleisten ist auch ein direkter Vergleich der Baustadien möglich.

 

Wir dürfen den Fortschritt bei unserem Kunden also weiterhin im Auge behalten😉

 

https://www.devisubox.com/dv/dv.php5?pgl=Project/interface&sRef=9NE8MVPIW

Ihre Ansprechpartnerin:

Sabine Bommel
Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
s.bommel@endera-gruppe.de

Sabine Bommel, Geschäftsbereichsleitung Bauliche Ziel- und Masterplanung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Insolvenzrecht

08.07.2021

AKTUELLES

Das neue Insolvenzrecht – Bedeutung des Finanzplans

Der Gesetzgeber hat mit den aktuellen Änderungen der Insolvenzordnung die Existenz eines Finanzplans mit vorausschauender Liquiditätsplanung in den Vordergrund gerückt. Ein entsprechender Plan ist u.a. Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten wie z.B. dem neuen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen oder auch der Insolvenz in Eigenverwaltung.

 

ANDREE CONSULT begleitet Krankenhäuser deutschlandweit gemeinsam mit renommierten Fachanwälten bei der Prüfung der Antragsvoraussetzungen für das jeweilige Insolvenzverfahren sowie auch bei der Beurteilung der Liquiditätssituation – bis hin zur Erstellung eines entsprechenden Finanzplans, der sowohl vor dem Insolvenzgericht Bestand hat, als auch bereits in der Zusammenarbeit mit finanzierenden Banken am Gesundheitsmarkt erprobt ist.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dana Marke
Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling der ENDERA Managementberatung GmbH
d.marke@endera-gruppe.de

Dana Marke, Geschäftsbereichsleitung Finanzierung & Controlling der ENDERA Managementberatung GmbH
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Christian Somberg

16.06.2021

AKTUELLES

Pflicht und Kür in der Medizintechnik – ENDERA-Experteninterview mit Christian Somberg

Viele Kliniken stehen vor der Herausforderung, den Überblick über die angeschafften und in Betrieb befindlichen medizinischen Geräte zu wahren. Wer den Überblick nicht hat, „leidet“ schnell unter den wirtschaftlichen Folgen und nimmt ein hohes rechtliches Risiko in Kauf. Dazu haben wir dem Experten Christian Somberg ein paar Fragen gestellt.

 

Herr Somberg, Sie arbeiten seit 30 Jahren im Bereich der Medizintechnik und haben schon hunderte Kliniken kennengelernt. Woran scheitert es nach Ihrer Erfahrung, dass Kliniken die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) häufig nicht erfüllen?

 

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da Kliniken häufig unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Einigen Kliniken steht kein geeignetes Personal zur Verfügung, hier fehlt die Fachkunde. Anderen Häusern stehen keine geeigneten Softwarelösungen zur Verfügung oder vorhandene Software wird nicht optimal genutzt. Oftmals stimmen auch die zugrundeliegenden Prozesse nicht.

Aus meiner Sicht wird die Erfüllung der Dokumentationspflichten nach der MPBetreibV häufig zu sehr als reine „Pflichtaufgabe“ gesehen. Einerseits ist sie das auch. Andererseits kann mit einer optimalen Erfüllung dieser Pflichten eine „Kür“ erfolgen: optimale Investitionsplanungen ohne unnötige Investitions-Überraschungen und damit ein wirtschaftlicher, transparenter Betrieb der Medizintechnik.

 

Welche Risiken entstehen aus der Vernachlässigung der Dokumentationspflichten für die Kliniken und deren Geschäftsführung?

 

Die Dokumentationspflichten sind eindeutig. Wenn beispielsweise Medizingeräte nicht geprüft werden und relevante Geräteaktivitäten nicht dokumentiert werden, kann es im Schadensfall zu Ermittlungen kommen. Das kann zu enormen Schadenersatzansprüchen führen und nicht zuletzt zu einem großen Imageschaden für den Betreiber. Zahlreiche Beispiele haben das in der Vergangenheit gezeigt. Dazu sollte es aber gar nicht erst kommen. Die Sicherheit muss gewährleistet sein.

 

Wie kann das erreicht werden? Worauf ist zu achten und welche Vorteile entstehen für die Häuser?

 

Das Thema „Medizintechnik“ sollte als Chance gesehen werden. Das setzt voraus, dass es nicht nur ernst genommen, sondern auch konsequent bearbeitet wird. Mit dem optimalen Einsatz geeigneter Software erhält das Krankenhaus die notwendige Transparenz, um a) gesetzeskonform zu handeln und b) im Sinne der oben erwähnten „Kür“, wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können. Gelingt es nicht, diese elementaren Vorteile mit vorhandenen Klinikressourcen zu realisieren, so sollte man sich externe, neutrale Unterstützung „an Bord“ holen. Neutral bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Klinik nicht in ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis begibt. Davor möchte ich eindringlich warnen, denn nach unserer Erfahrung geschieht dies bedauerlicherweise aufgrund „falscher“ Beratungen immer häufiger.

 

Herr Somberg, vielen Dank für das Interview.

 

 

Zur Person:

Christian Somberg sammelte Erfahrungen in der Strahlentherapie, in der OP-Technik und in der klassischen Medizintechnik. Er war in Kliniken, der Industrie und bei Dienstleistern als Bereichsleiter und Geschäftsführer aktiv. Unter anderem organisierte er die Medizintechnik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Rahmen eines Großprojektes. Inzwischen arbeitet er für das Beratungsunternehmen CoSolvia und agiert als Ansprechpartner im Experten-Netzwerk der ENDERA Klinik-Partnerschaft.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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