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08.12.2022

AKTUELLES

Wer A (wie Ambulantisierung) sagt, muss auch B (wie Bedarfsplanung) sagen

Mit Blick auf das kommende Jahr 2023 wenden wir uns heute mit einem Appell an alle PolitikerInnen und ExpertenInnen auf Bundesebene, in Instituten und Verbänden, die derzeit das Thema Ambulantisierung vorantreiben, insbesondere auch an den Gemeinsamen Bundesausschuss.

 

Sofern die Kriterien des IGES-Gutachtens in den kommenden drei Jahren mit der forcierten Ernsthaftigkeit insbesondere im AOP-Katalog umgesetzt werden, müssten deutschlandweit rund 20 bis 25 Prozent der derzeit noch stationär behandelten Patienten künftig in ambulanten Strukturen versorgt werden.

 

Egal ob operative oder konservative Behandlungen: Für entsprechende Vorgespräche, Diagnostik und Nachsorge der Patienten und Patientinnen sind ambulante Sprechstundenangebote notwendig, die weit über den aktuellen (rechtlichen) Rahmen des ambulanten Operierens und der Möglichkeiten ambulanter Sprechstunden im Krankenhaus hinausgehen. Diese zusätzlichen ambulanten Versorgungsbedarfe betreffen überwiegend den fachärztlichen Bereich.

 

Bereits heute ist es für Patienten und Patientinnen schwierig, zeitnah einen Facharzttermin zu bekommen. Wie soll über die vorhandenen vertragsärztlichen Strukturen diese Welle an zusätzlichen ambulanten Versorgungsbedarfen bewältigt werden, wenn nicht gleichzeitig auch über eine Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinien neue Facharztsitze geschaffen werden?

 

Alternativ müsste ein neuer Handlungsrahmen geschaffen werden, damit Krankenhäuser auch jenseits von Ermächtigungen, ASV-Ambulanzen, MVZ-Sitzen und AOP-Leistungen ambulante Sprechstunden und Behandlungen anbieten dürfen.

 

Ein herzlicher Gruß nach Berlin, insbesondere an den Gemeinsamen Bundesausschuss,
Ihr ENDERA-Experten-Team

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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