Hybrid-DRGS

26.01.2024

AKTUELLES

Hybrid-DRGs

Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes wurde der neue § 115f SGB V eingeführt. Dieser beinhaltet und regelt die spezielle sektorengleiche Vergütung, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hybrid-DRG bezeichnet. Die Einführung der Hybrid-DRGs wurde zum 1. Januar 2024 umgesetzt.

 

In einer orthopädisch-chirurgischen Belegabteilung ergeben sich auf Basis der Leistungsdaten 2023 nun die folgenden Veränderungen:

 

Im Bereich G24 – Eingriffe bei Hernien wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 1,39 Tagen insgesamt 51 DRGs abgerechnet. Simuliert mit dem DRG-Katalog 2024 werden daraus 11 DRGs und 40 Hybrid-DRGs.

 

Im Bereich I20 – Eingriffe am Fuß wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 2,81 Tagen insgesamt 36 DRGs abgerechnet. Daraus werden 34 DRGs und 2 Hybrid-DRGs.

 

Im Bereich J09 – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal wurden im Jahr 2023 bei einer mittleren Verweildauer von 1,07 Tagen insgesamt 14 DRGs abgerechnet. Simuliert mit dem DRG-Katalog 2024 werden daraus noch eine DRG und 13 Hybrid-DRGs.

 

Von 101 erbrachten stationären Leistungen werden 55 – und damit mehr als die Hälfte – zu Hybrid-DRGs umgewandelt.

 

Kliniken müssen frühzeitig eine Strategie für den Umgang mit Hybrid-DRGs entwickeln. Ein stringentes spezifisches Controlling von Hybrid-DRGs zur Vermeidung negativer wirtschaftlicher Folgen ist notwendig. Die Prozesse für diese neue Fallart müssen eindeutig beschrieben und kommuniziert werden.

 

 

Die Experten der ENDERA-Gruppe unterstützen Sie gerne bei diesen Aufgaben.
Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an!

Ihr Ansprechpartner:

Peter Mast
Senior Consultant
ENDERA-Gruppe GmbH
p.mast@endera-gruppe.de

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Inbetriebnahme- und Umzugsplanung

18. Januar 2024

AKTUELLES

Inbetriebnahme- und Umzugsplanung: „Die Herausforderung liegt in der Komplexität der Parallelität“

 

Die Planung und der Bau eines Krankenhauses sind komplexe und kostspielige Vorhaben, die eine sorgfältige Vorbereitung erfordern. Die ENDERA-Gruppe bietet ihren Kunden ab sofort professionelle Unterstützung bei der Inbetriebnahme- und Umzugsplanung und ist somit bis zum Projektabschluss als Partner an ihrer Seite.

 

 

Ist ein Krankenhausneu- oder -umbau geplant, gibt es viele Beteiligte und eine ganze Reihe an Anforderungen und Maßnahmen, die es zu bedenken gilt: Von der Strategie der medizinischen Einrichtung über die Betriebsorganisation und Gestaltung der Prozesse bis hin zum Bau der Gesundheitseinrichtung sowie der Finanzierung; bei all diesen Schritten bedarf es der Erfahrung zuverlässiger Projektpartner. Die ENDERA-Gruppe hat ihr Portfolio, welches bereits den Planungs- und Bauprozess abbildet, nun um noch einen letzten Schritt – nämlich die Inbetriebnahme- und Umzugsplanung – erweitert.

 

Die Inbetriebnahme schafft die konzeptionelle und technische Grundlage, um das Gebäude bestimmungsgemäß nutzen zu können. Beispielsweise sind hier sowohl die physische Einrichtung von technischen Systemen als auch entsprechende Anpassungen im Personalpool oder Schulungen der Mitarbeiter in Bezug auf die geänderten Prozesse im Neubau zu nennen. Die finale Phase der Inbetriebnahme, bei der das Krankenhaus von der Bauphase in den regulären Betrieb übergeht, schließt mit dem eigentlichen Umzug des Krankenhauses ab. Die Umzugsplanung beschäftigt sich somit mit der reibungslosen Verlagerung des Betriebs vom alten zum neuen Standort am Stichtag und schließt neben materiellen Verlagerungen auch die Verlagerung von Patienten, Personal und Medizintechnik ein.

 

Die Herausforderung liegt in der Komplexität der Parallelität der zu bearbeitenden Themen. Eine multidisziplinäre Herangehensweise ist notwendig, um der Fülle an unterschiedlichen Fragestellungen und Voraussetzungen Herr zu werden, die diese Planungen mit sich bringen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das neue Krankenhausgebäude von Beginn an sowohl technisch als auch prozessual reibungslos funktioniert und gleichzeitig mit dem Umzug die Patientensicherheit sowie eine lückenlose Versorgung der Patienten gewährleistet sind.

 

 

Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an!

Ihr Ansprechpartner:

Susanne Eich
Pressekontakt der ENDERA-Gruppe GmbH
marketing@endera-gruppe.de

Susanne Eich, Pressekontakt der ENDERA-Gruppe GmbH
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22. Dezember 2023

AKTUELLES

Die ENDERA-Gruppe wünscht frohe Weihnachten

Tannenduft in der Nase, Lebkuchen und Glühwein in der Hand; Kerzenschein erhellt die dunklen Stunden und Besinnlichkeit kehrt überall ein. Nur noch wenige Tage bis zum Weihnachtsfest, das uns Zeit gibt, gemütlich beisammen zu sein und das alte Jahr zu verabschieden.

 

Auch das Team der ENDERA-Gruppe verabschiedet sich in den wohl verdienten Weihnachts-Urlaub und ist ab dem 02.01.2024 wieder für Sie da.

 

Bis dahin wünschen wir unseren Kunden, Geschäftspartnern und Freunden frohe Weihnachten und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr!

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Die ENDERA-Homepage in neuem Design

14. Dezember 2023

AKTUELLES

Die ENDERA-Gruppe präsentiert sich mit neuer Webseite

Besucht man die Homepage der ENDERA-Gruppe, fällt es sofort ins Auge: Eine neue Webseite mit vereinfachtem Navigationsmenü, überarbeiteten Inhalten und ganz neuem Look.

 

Ziel bei der Konzeption der neuen Homepage war es, den Besuchern die Suche nach Informationen zu erleichtern und die User Experience zu verbessern. Aus diesem Grund stehen die Leistungen der ENDERA-Gruppe im Mittelpunkt. Hier können sich Kunden und Interessierte mit wenigen Klicks über das Leistungsangebot informieren. Zudem ist die Kontaktaufnahme vereinfacht: Ein Kontaktformular kann schnell ausgefüllt und versendet werden. Auch werden je nach Thema und Anliegen direkt die richtigen Ansprechpartner genannt.

Die dunklen Farben tun den Augen gut und sorgen für ein angenehmes Lese-Erlebnis. Und wer unterwegs ist, findet alle Informationen auch auf dem mobilen Endgerät.

 

Haben Sie Rückfragen oder Anmerkungen? Schreiben Sie an marketing(a)endera-gruppe.de; wir freuen uns über Ihr Feedback!

Ihr Ansprechpartner:

Susanne Eich
Pressekontakt der ENDERA-Gruppe GmbH
marketing@endera-gruppe.de

Susanne Eich, Pressekontakt der ENDERA-Gruppe GmbH
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Krankenhaus-Insolvenzen können mit den richtigen Maßnahmen vermieden werden.

7. Dezember 2023

AKTUELLES

Krankenhäuser vor dem Aus bewahren und Insolvenzen vermeiden

Gestiegene Kosten in fast allen Bereichen sowie eine weiterhin unsichere politische Ausrichtung erhöhen schon seit vielen Monaten den Druck auf Krankenhäuser. Aber wie kann eine Insolvenz vermieden werden?

 

Die deutschen Medien sind zurzeit voll von Insolvenzmeldungen, Berichten über hohe Defizite seitens der Kliniken und von kommunalen Trägern, die Millionenkredite vergeben müssen, um eine Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung sicherzustellen. Ursachen all dieser Hiobsbotschaften sind neben der allgemeinen Unsicherheit über ausstehende Gesetzesänderungen die gestiegenen Kosten in fast allen Bereichen; Höhere Personal- und Energiekosten aber auch Preissteigerungen für Medizinprodukte sowie Arznei- und Lebensmittel treiben die Krankenhäuser in die roten Zahlen. Dazu kommt die mangelnde Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder sowie der Fachkräftemangel, der in vielen Branchen zu spüren ist. Nach der Pandemie verzeichnet man rückläufige Fallzahlen und – auch aufgrund politischer Bestrebungen – eine Verschiebung der stationären Behandlungen hin zu ambulanter Versorgung.

 

Der stetig steigende Kostendruck belastet auch zunehmend die kommunalen Haushalte, da eine Vielzahl der Kliniken in kommunaler Trägerschaft ist. Dies hat zur Folge, dass im schlimmsten Fall Millionen-Kredite aufgenommen werden, um die Defizite auszugleichen – ohne, dass eine weitsichtige strategische Planung zur zukünftigen Kostendeckung besteht.

 

 

Insolvenz vermeiden – aber wie?

 

Droht ein Haus in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten oder ist es dies gar schon, muss das oberste Ziel nunmehr sein, schnellstmöglich ein fundiertes und zukunftsfähiges Restrukturierungskonzept zu entwickeln. Nur mit einem soliden Sanierungsplan lässt sich eine Insolvenz noch abwenden. Denn eine Insolvenz ist nicht nur zusätzlich kostspielig, sondern erzeugt in der öffentlichen Wahrnehmung selbst im Falle eines Fortbestandes des Krankenhauses einen nicht unerheblichen Reputationsschaden bei den Patienten. Auch bei den Mitarbeitenden kann eine drohende Insolvenz zu Unsicherheit und Ängsten und damit zu einem Verlust von Fachpersonal führen, was die angespannte wirtschaftliche Situation in Verbindung mit dem generellen Fachkräftemangel letztlich nur noch verschlimmert.

 

Zunächst sind die Bereiche zu identifizieren, die die ‚Cash Cows‘ im Unternehmen darstellen sowie die Bereiche, die primär zum aktuellen Defizit beitragen. Die Identifizierung erfolgt am sinnvollsten über eine fundierte Deckungsbeitragsrechnung, die alle Bereiche des Krankenhauses beleuchtet.

 

Sind die Hauptkostentreiber identifiziert, sollten mögliche Einsparpotenziale definiert werden. Hierzu sind u.a. die Sachkosten kritisch zu prüfen und das Personalmanagement möglichst effizient zu gestalten. In beiden Kostenarten finden sich nach detaillierter Analyse nicht selten noch Stellschrauben, um die bestehenden Kosten zu senken.

 

Für die künftige strategische Ausrichtung sind ergänzend potenzielle neue Geschäftsfelder sowie Synergieeffekte zu identifizieren und klare Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, um diese künftig sukzessive umzusetzen. Hierzu zählt beispielsweise die effiziente und strategisch sinnvolle Bündelung von Ressourcen sowie eine Analyse der Kernprozesse mit Ableitung von Optimierungspotenzialen.

 

Gerade in der heutigen Situation, die seitens der Politik maßgeblich durch die Bestrebungen zur Ambulantisierung der stationären Gesundheitsversorgung geprägt ist, müssen entsprechende Ambulantisierungsstrategien im Haus erarbeitet werden, um zukunftsfähig zu bleiben. Das Leistungsgeschehen im Haus sollte kritisch beleuchtet und dahingehend optimiert werden, dass ambulant zu erbringende Leistungen auch in einem ambulanten Setting durchgeführt werden können. Der Einsatz kostenintensiver Ressourcen ist hierbei zu optimieren und auf ein Minimum zu beschränken.

 

Zu guter Letzt sollte man über ein Coaching der Führungskräfte nachdenken. In speziell auf kritische Themen ausgerichteten Weiterbildungen kann Wissen vermittelt werden, welches den Mitarbeitenden und schließlich auch dem Krankenhausbetrieb selbst zu Gute kommt.

 

Durch die Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Sanierungskonzepts, gefolgt von einer stringenten Umsetzung der identifizierten Maßnahmen, lassen sich drohende Insolvenzen oftmals noch abwenden und Häuser sogar gestärkt in die Zukunft blicken.

 

 

 

Haben Sie Interesse an einer Beratung rund um das Thema Insolvenzvermeidung oder Insolvenzbegleitung? Dann sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Wokittel
Geschäftsbereichsleitung Strategie, Sanierung & IT
m.wokittel@endera-gruppe.de

Dr. Matthias Wokittel, Geschäftsbereichsleitung Strategie & Sanierung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Viele Einrichtungen des Gesundheitswesens haben heute bereits Strukturen für sektorenübergreifende Versorgungsformen etabliert.

23. November 2023

AKTUELLES

Sektorenübergreifende Patientenversorgung ist Chance und Herausforderung zugleich

Ehemals rein stationäre Behandlungen verschieben sich zunehmend in den ambulanten Bereich. Zudem wird die Diskrepanz von Versorgungsangebot und -bedarf in einigen Regionen Deutschlands immer eklatanter. Doch was muss getan werden, um eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen?

 

Im Zuge der vom Gesetzgeber immer konkreter geplanten Ambulantisierung mit neuen Versorgungsformen wie Hybrid-DRGs, tagesstationäre Behandlung und Erweiterung des AOP-Katalogs werden die bisherigen Sektorengrenzen der stationären und ambulanten Versorgung immer durchlässiger und unschärfer.

 

Hinzu kommt, dass die Diskrepanz zwischen Versorgungsangebot und -bedarf mit Sicherstellung einer flächendeckenden und vor allem bedarfsorientierten medizinischen und pflegerischen Versorgung strukturschwächere Regionen vor enorme Herausforderungen stellt. Die Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels und die Besetzung freier Arztsitze werden zunehmend schwieriger.
Die derzeitigen Versorgungsangebote in den Regionen orientieren sich oftmals nicht an diesen zukünftigen Herausforderungen. Einerseits steigen besondere medizinisch-pflegerische Bedürfnisse bei Älteren, die eine spezialisierte und interdisziplinäre Behandlung und Betreuung benötigen. Zum anderen gilt es, möglichst eindeutig und frühzeitig die Behandlungsmöglichkeiten korrekt abzuschätzen und die Patienten mit größtmöglichem Heilungserfolg und höchstmöglicher Qualität durch das Versorgungsnetzwerk zu steuern.

 

Sektorenübergreifende Versorgung bietet Chancen

 

Um eine solche notwendige sektorenübergreifende Versorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten, muss eine örtliche Bündelung und Abstimmung der bisher getrennten Angebote des ambulanten, stationären sowie des pflegerischen und rehabilitativen Sektors stattfinden.

 

Durch die Vernetzung der Angebote werden nicht nur die Transparenz und Planbarkeit der Behandlung deutlich verbessert und beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden, auch die Suche nach Experten und Anschlussterminen wird durch ein sektorenübergreifend aufgesetztes Management einfacher. Eine zentrale sektorübergreifende Steuerung kann dabei von einem gemeinsamen Terminkalender über ein gemeinsam zugängliches Behandlungsportal bis hin zu einem zentralen Case-Management sein. Die jeweilige passende Form ergibt sich aus den beteiligten Einheiten und den Umfeldfaktoren.

 

Viele Einrichtungen des Gesundheitswesens haben heute bereits Strukturen für sektorenübergreifende Versorgungsformen etabliert. So findet man im Umfeld von Krankenhäusern oftmals Medizinische Versorgungszentren, Ambulante OP-Zentren, Polikliniken oder Ärztehäuser sowie Apotheken, ambulante Pflegedienste, Sanitätshäuser und ähnliche Einrichtungen.

 

Herausforderungen annehmen bedeutet Veränderungen wagen

 

Die Einrichtungen des Gesundheitswesens werden jedoch in der Regel dezentral geführt und Behandlungspfade nicht sektorenübergreifend geplant und koordiniert. Dies kann zu erheblichen Mehrbelastungen für Patienten und Personal führen und die sowieso knappen Ressourcen unnötig belasten.

 

Durch die Analyse der vergangenen Leistungen und daraus resultierender Steuerung in den passenden Bereichen sowie den Aufbau zentraler sektorenübergreifende Strukturen können zukünftig Leistungen wirtschaftlicher und patientenorientiert erbracht werden.

 

Nicht nur die Patienten profitieren davon, wenn die Behandlungen interdisziplinär und besser aufeinander abgestimmt erfolgen. Wichtige Ressourcen wie Personal, weniger Organisationsaufwand und ein effizienteres zeitliches Management sind nur einige der wirtschaftlichen Vorteile für die ambulanten und stationären Einrichtungen, die von einer sektorenübergreifenden Zusammenarbeit profitieren.

 

Die ENDERA-Gruppe bietet Ihnen Unterstützung zur Planung und Umsetzung von sektorübergreifenden Versorgungsformen und deren Management. Sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Wokittel
Geschäftsbereichsleitung Strategie, Sanierung & IT
m.wokittel@endera-gruppe.de

Dr. Matthias Wokittel, Geschäftsbereichsleitung Strategie & Sanierung der ENDERA Managementberatung GmbH
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ENDERA heißt Peter Mast willkommen

Peter Mast

10. November 2023

AKTUELLES

Personalie: Willkommen, Peter Mast

Das Berater-Team der ENDERA-Gruppe freut sich über tatkräftige Verstärkung: Seit Anfang November unterstützt Peter Mast die ENDERA Management-Beratung im Geschäftsbereich Strategie, Sanierung & IT.

 

Herr Mast verfügt über langjährige Erfahrung als Geschäftsführer, Berater und Interim-Manager für Akut- und Rehakliniken sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Als Geschäftsführer war er in den vergangenen Jahren u.a. maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung des Gesundheitscampus Bad Säckingen und hat damit bereits im Jahr 2018 eines der ersten sektorenübergreifenden Versorgungskonzepte in Deutschland geplant, welches ambulante und stationäre pflegerische Versorgung bündelt. In diesem Rahmen hat Herr Mast auch die Gründung und das Management eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (Kommunal-MVZ) mitverantwortet.

 

Herr Mast wird innerhalb des strategischen Beraterteams der ENDERA Managementberatung die Projekte im Bereich Ambulantisierung und MVZ-Management verantworten, welche eine immer größer werdende Rolle in der deutschen Gesundheitslandschaft spielen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Wokittel
Geschäftsbereichsleitung Strategie, Sanierung & IT
ENDERA Managementberatung GmbH
m.wokittel@endera-gruppe.de

Dr. Matthias Wokittel, Geschäftsbereichsleitung Strategie & Sanierung der ENDERA Managementberatung GmbH
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Die Referentinnen von der Kanzlei VOELKER und der ENDERA-Gruppe stießen auf großes Interesse

19. Oktober 2023

AKTUELLES

Großes Interesse am Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Das Thema „Ambulantisierung im Krankenhaus“ ist für viele Verantwortliche im Gesundheitswesen von großem Interesse. Dies bestätigte die rege Teilnahme am Online-Seminar zu diesem Thema, das die Rechtsanwaltskanzlei VOELKER und die ENDERA-Gruppe gemeinsam am 12.10.2023 anboten.

 

Rund 70 Teilnehmer – vorwiegend Vertreter des Krankenhausmanagements aus Universitätskliniken und Krankenhäusern deutschlandweit – verschafften sich dort einen Überblick über die Möglichkeiten und rechtlichen Instrumente der Ambulantisierung im Krankenhaus. Ulrike Brucklacher, Fachanwältin für Medizinrecht bei VOELKER, und Stephanie Dreher, Beraterin für Ambulanzmanagement bei der ENDERA-Gruppe, referierten im Rahmen der Veranstaltung zudem über Herausforderungen und Chancen im täglichen Krankenhausalltag. Des Weiteren diskutierten die beiden Referentinnen mit den Teilnehmern den neuen BMG-Referentenentwurf zu den bereits lange erwarteten Hybrid-DRGs.

 

Der zweistündige Austausch war sehr interessant und das Feedback der Teilnehmer durchweg positiv. Aufgrund der hohen Resonanz ist bereits für den 24. Januar 2024 ist ein weiterführendes Webinar zu diesem Thema geplant.

Ihr Ansprechpartner:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxismanagement
ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Wird die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ zukünftig verhindert?

2. Oktober 2023

AKTUELLES

Risiko MVZ-Regulierungsgesetz: Gründungs- und Expansionshindernis für Ihr Krankenhaus-MVZ

Planen Sie die Neugründung oder Expansion Ihres Krankenhaus-MVZ? Dann sollten Sie diese Pläne möglichst bald umsetzen. Auch die im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung notwendige Neuausrichtung Ihrer MVZ-Strategie sollte zeitnah auf den Weg gebracht werden. Denn in absehbarer Zeit wird es ggf. faktisch nicht mehr möglich sein, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze in ein MVZ aufzunehmen. Der Grund? Das „drohende“ MVZ-Regulierungsgesetz.

 

Auf Initiative von Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wurde am 16. Juni 2023 im Bundesrat eine Entschließung zur stärkeren Regulierung und Einschränkung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) angenommen. Die Entschließung liegt nun der Bundesregierung vor, die darüber entscheiden wird, ob ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Besondere Fristen gibt es hierfür nicht. Somit ist unklar, wann mit einer Entscheidung und einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist.

Der hinter der Entschließung stehende politische Wille fokussiert sich auf investorengeführte MVZ. Die Regelungen eines solchen Gesetzes würden jedoch alle MVZ gleichermaßen treffen. Neben u.a. einer Kennzeichnungspflicht der Eigentumsverhältnisse auf dem Praxisschild, der örtlichen Begrenzung von MVZ auf einen 50km-Entfernungsradius zum jeweiligen Krankenhaus und der Einführung von Höchstversorgungsanteilen einzelner Träger für haus- und fachärztliche Sitze soll der Gesetzgeber nach dem Wortlaut der Entschließung künftig auch folgendes regeln:

„Streichung der Möglichkeit des Arztstellenerwerbs für MVZ im Wege des Zulassungsverzichts gemäß § 103 Abs. 4a S. 1 SGB V“

Diese Streichung würde faktisch die Neugründung und Expansion vieler Krankenhaus-MVZ verhindern. Denn wenn das Einbringen von Arztsitzen in ein MVZ im Wege des Zulassungsverzichts nicht mehr möglich ist und somit nur der Weg einer Bewerbung um freie Sitze im Zulassungsverfahren bleibt, aber gleichzeitig die gesetzliche Regelung des § 103 Abs. 4c Satz 3 SGB V vorsieht, dass mehrheitlich von Nicht-Ärzten gehaltene MVZ in der Ausschreibung stets nachrangig zu berücksichtigen sind*, dann gibt es nahezu keine Möglichkeit mehr für Krankenhaus-MVZ, neue – insbesondere fachärztliche – Sitze zu integrieren. Das Krankenhaus-MVZ muss dann also „nehmen, was übrig bleibt“.

 

Faktisch ein Gründungs- und Entwicklungsstopp für Krankenhaus-MVZ, der insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ambulantisierung sehr kritisch zu sehen ist.

 

Wir empfehlen Ihnen daher eine zeitnahe Aktualisierung Ihrer Ambulantisierungs- und MVZ-Strategie, um noch vor Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes die Weichen für die Zukunft zu stellen.

 

*Mit Ausnahme von MVZ die vor dem 31.12.2011 gegründet wurden

Ihr Ansprechpartner:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxismanagement
ENDERA Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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Online Seminar

21.09.2023

AKTUELLES

Einladung zum Online-Seminar „Ambulantisierung im Krankenhaus“

Die rechtliche und organisatorische Umsetzung der Ambulantisierung in Krankenhäusern stellt viele Verantwortliche vor Herausforderungen und offene Fragen. Diese können am 12.10.23 von 14 – 16 Uhr im Online-Seminar der Anwaltskanzlei VOELKER in Kooperation mit der ENDERA-Gruppe eingehend erörtert werden.

 

Neben Rechtsanwälten der Kanzlei VOELKER referiert die ENDERA-Expertin Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management, zur Ambulantisierung in Krankenhäusern sowie zu deren rechtlicher und organisatorischer Umsetzung.

 

Nach einem Überblick über die aktuelle politische Entwicklung werden rechtliche Möglichkeiten der Ambulantisierung erörtert sowie ein Blick darauf geworfen, was im eigenen Haus überhaupt schon gemacht wird. Danach erläutern die Referenten, was bei der Ambulantisierung noch zu beachten ist.

 

Eine Anmeldung ist per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com bis zum 08.10.23 möglich.

 

Der Flyer zur Veranstaltung inklusive Agenda ist hier verfügbar.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management
ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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