Peter Mast

16.12.2021

AKTUELLES

Gründung und Betrieb Kommunaler MVZs – ENDERA-Experteninterview mit Peter Mast

Die medizinische Versorgungslage im hausärztlichen Bereich, teilweise auch im fachärztlichen Bereich, bereitet zunehmend Sorgen, nicht nur bei den Leistungserbringern selbst, sondern auch bei den Patientinnen und Patienten und nicht zuletzt auch in der Öffentlichkeit. Daher sehen sich immer mehr Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Verwaltungen und Gremien mit dem Thema konfrontiert, Lösungen für die Sicherstellung medizinischer Leistungen – häufig in eher ländlich geprägten Gebieten – zu diskutieren, zu verabschieden und zu implementieren. Wichtige Aspekte in diesem Zusammenhang bringt Peter Mast, Experte im Thema Gründung und Betrieb Kommunaler MVZs, auf den Punkt.

 

Herr Mast, Sie waren Mitinitiator und Geschäftsführer des Kommunalen MVZs in Bad Säckingen im südlichen Baden-Württemberg. Was waren die Beweggründe für die Gründung eines kommunal betriebenen MVZs? Welche wesentlichen Aspekte sind bei der Entscheidungsfindung zu beachten?

 

In Bad Säckingen spielten im Wesentlichen zwei Faktoren eine Rolle, die zur Gründung des kommunalen MVZs führten. Zum einen war nach der Schließung des dortigen Krankenhauses inklusive der Ambulanz ein wichtiger Anlaufpunkt für die Bevölkerung nicht mehr vorhanden. Zum anderen waren in dem Planungsbereich zu derselben Zeit mehr als 15 freie Sitze für Allgemeinmedizin gegeben. Die Stadt Bad Säckingen sah sich somit in der Verantwortung, diese Lücken zu schließen.

Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind zwei Punkte besonders zu beachten. Einerseits die kommunalrechtlichen Aspekte, d.h. die Einhaltung der Gemeindeordnung sowie die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht zu beachten, die richtige Wahl der Gesellschaftsform zu treffen und selbstverständlich alle formalen Entscheidungswege einzuhalten. Andererseits besteht eine große Herausforderung darin, ärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das MVZ zu finden, um entsprechende Anträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung stellen zu können. Ein Tipp meinerseits: Man sollte frühzeitig seine Absicht öffentlich äußern und mit anderen Marktteilnehmern abstimmen, um mit Interessierten ins Gespräch zu kommen.

 

Sie sprechen die kommunalrechtlichen Aspekte an. Welche sind aus Ihrer Sicht besonders hervorzuheben?

 

Es beginnt bei der Entscheidung, wer Träger des MVZs werden soll und der geeigneten Wahl der Gesellschaftsform. Im kommunalen Umfeld gibt es neben der bekannten Form der GmbH auch die Möglichkeit des Eigenbetriebs oder des Kommunalunternehmens. Daneben kann auch noch eine Genossenschaft angedacht werden. Alle Alternativen haben Vor- und Nachteile. Dazu kommt, dass die Kassenärztliche Vereinigung ggf. auch noch Bürgschaften des Trägers fordern kann.

Die Entscheidung muss in der Regel in den öffentlichen Gremien (zum Beispiel Stadt- oder Gemeinderat) diskutiert und getroffen werden. Somit ist die Gründung eines kommunalen MVZs sehr öffentlich- und pressewirksam. Die Gründung ist der Kommunalaufsicht anzuzeigen oder von dieser zu genehmigen. Der erstellte Businessplans wird dort noch einmal dahingehend geprüft, dass der kommunale Haushalt durch das MVZ nicht nachhaltig belastet wird.

Und auch hier wiederum ist wichtig: Alle diese Aspekte müssen bei der Zeitplanung berücksichtigt werden. Schnell, schnell ist hier sicher nicht der richtige Ansatz, wenngleich das Thema dringlich erscheint.

 

Welche Herausforderungen sehen Sie dann beim tatsächlichen Betrieb eines MVZs im kommunalen Umfeld?

 

Neben den üblichen Problemen im Bereich der Personalgewinnung und der Herausforderung, ein MVZ-geeignetes IT-Systeme zu finden, ist es von Beginn an wichtig, dass ein funktionierendes Berichtswesen für die Schaffung von Transparenz und zur Steuerung des MVZs implementiert wird. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Finanzbereich des Trägers (Kämmerei und auch Verwaltungsspitze) ist dabei empfehlenswert, um frühzeitig die Ergebnisentwicklung im Blick zu haben und ggf. kommunale Themen (Beihilfen, Vergabeordnung etc.) strukturiert besprechen zu können.

 

Herr Mast, vielen Dank für das Interview.

 

Für weitere Informationen rund um das Thema MVZ besuchen Sie bitte auch kommunal-mvz.de.

 

Zur Person:

Peter Mast ist Diplom-Mathematiker und seit dem Jahr 1994 im Management von Kliniken tätig. Nach langjähriger Tätigkeit als Geschäftsführer von Akut- und Rehakliniken in kommunaler, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft – teilweise mit angeschlossenen MVZs – ist er seit 2016 als selbstständiger Berater im Gesundheitswesen tätig und wirkt zugleich als Kooperationspartner der ENDERA-Gruppe für den Bereich „Kommunal-MVZ“.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Christian Somberg

16.06.2021

AKTUELLES

Pflicht und Kür in der Medizintechnik – ENDERA-Experteninterview mit Christian Somberg

Viele Kliniken stehen vor der Herausforderung, den Überblick über die angeschafften und in Betrieb befindlichen medizinischen Geräte zu wahren. Wer den Überblick nicht hat, „leidet“ schnell unter den wirtschaftlichen Folgen und nimmt ein hohes rechtliches Risiko in Kauf. Dazu haben wir dem Experten Christian Somberg ein paar Fragen gestellt.

 

Herr Somberg, Sie arbeiten seit 30 Jahren im Bereich der Medizintechnik und haben schon hunderte Kliniken kennengelernt. Woran scheitert es nach Ihrer Erfahrung, dass Kliniken die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) häufig nicht erfüllen?

 

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da Kliniken häufig unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Einigen Kliniken steht kein geeignetes Personal zur Verfügung, hier fehlt die Fachkunde. Anderen Häusern stehen keine geeigneten Softwarelösungen zur Verfügung oder vorhandene Software wird nicht optimal genutzt. Oftmals stimmen auch die zugrundeliegenden Prozesse nicht.

Aus meiner Sicht wird die Erfüllung der Dokumentationspflichten nach der MPBetreibV häufig zu sehr als reine „Pflichtaufgabe“ gesehen. Einerseits ist sie das auch. Andererseits kann mit einer optimalen Erfüllung dieser Pflichten eine „Kür“ erfolgen: optimale Investitionsplanungen ohne unnötige Investitions-Überraschungen und damit ein wirtschaftlicher, transparenter Betrieb der Medizintechnik.

 

Welche Risiken entstehen aus der Vernachlässigung der Dokumentationspflichten für die Kliniken und deren Geschäftsführung?

 

Die Dokumentationspflichten sind eindeutig. Wenn beispielsweise Medizingeräte nicht geprüft werden und relevante Geräteaktivitäten nicht dokumentiert werden, kann es im Schadensfall zu Ermittlungen kommen. Das kann zu enormen Schadenersatzansprüchen führen und nicht zuletzt zu einem großen Imageschaden für den Betreiber. Zahlreiche Beispiele haben das in der Vergangenheit gezeigt. Dazu sollte es aber gar nicht erst kommen. Die Sicherheit muss gewährleistet sein.

 

Wie kann das erreicht werden? Worauf ist zu achten und welche Vorteile entstehen für die Häuser?

 

Das Thema „Medizintechnik“ sollte als Chance gesehen werden. Das setzt voraus, dass es nicht nur ernst genommen, sondern auch konsequent bearbeitet wird. Mit dem optimalen Einsatz geeigneter Software erhält das Krankenhaus die notwendige Transparenz, um a) gesetzeskonform zu handeln und b) im Sinne der oben erwähnten „Kür“, wirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können. Gelingt es nicht, diese elementaren Vorteile mit vorhandenen Klinikressourcen zu realisieren, so sollte man sich externe, neutrale Unterstützung „an Bord“ holen. Neutral bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Klinik nicht in ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis begibt. Davor möchte ich eindringlich warnen, denn nach unserer Erfahrung geschieht dies bedauerlicherweise aufgrund „falscher“ Beratungen immer häufiger.

 

Herr Somberg, vielen Dank für das Interview.

 

 

Zur Person:

Christian Somberg sammelte Erfahrungen in der Strahlentherapie, in der OP-Technik und in der klassischen Medizintechnik. Er war in Kliniken, der Industrie und bei Dienstleistern als Bereichsleiter und Geschäftsführer aktiv. Unter anderem organisierte er die Medizintechnik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Rahmen eines Großprojektes. Inzwischen arbeitet er für das Beratungsunternehmen CoSolvia und agiert als Ansprechpartner im Experten-Netzwerk der ENDERA Klinik-Partnerschaft.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Remco Salomé

15.05.2021

AKTUELLES

Strukturprüfungen für Komplexbehandlungen – ENDERA-Experteninterview mit Remco Salomé

Herr Salomé, das MDK-Reformgesetz sieht mit der „Prüfung von Strukturmerkmalen“ eine regelmäßige Überprüfung von Komplexbehandlungen durch den Medizinischen Dienst vor. Diese finden erstmals 2021 statt. Welche Bedeutung haben diese Strukturprüfungen für die Krankenhäuser und was sollte eine Krankenhaus-Geschäftsführung dazu bedenken?

 

Die Krankenhaus-Geschäftsführung sollte sich darüber im Klaren sein, dass diese neuen Strukturprüfungen darüber entscheiden, ob Komplexbehandlungen ab dem Jahr 2022 noch abgerechnet werden dürfen. Je nachdem, welchen Anteil diese Komplexbehandlungen am Budgetvolumen des Krankenhauses haben, desto größer ist also das wirtschaftliche Risiko einer nicht bestandenen Prüfung.

 

 

Wie kann sich ein Krankenhaus bestmöglich auf die Prüfung vorbereiten?

 

Es steht sicher nicht infrage, dass alle Krankenhäuser, die wir kennen, eine hohe Behandlungsqualität sicherstellen. Wichtig ist aber, diese Qualität im Rahmen einer Strukturprüfung durch zu erbringende Nachweise und vorzulegende Unterlagen greifbar zu machen und lückenlos zu dokumentieren – und dabei geht es ausnahmsweise mal nicht um die ärztliche Dokumentation. Es werden „ungewöhnliche“ Nachweise verlangt, wie die Qualifikation der Physiotherapeuten, um ein Beispiel herauszugreifen.

Zur Vorbereitung auf die Strukturprüfungen haben wir bereits für eine Reihe von Krankenhäusern eine „Trockenübung“ durchgeführt. Das heißt, wir simulieren mit einem sogenannten Stresstest die Strukturprüfung unter realistischen Bedingungen. So stellen wir den Erfüllungsgrad der Strukturmerkmale fest und können gemeinsam bestimmen, was ggf. noch zu tun ist, um die Strukturprüfung positiv abzuschließen. Dabei haben wir noch kein Krankenhaus erlebt, dass schon alles perfekt in Ordnung hatte. Der Teufel steckt im Detail! Wir empfehlen daher jedem Krankenhaus, einen solchen Stresstest als Vorbereitung auf die Prüfung durchzuführen.

 

 

Wann finden die Strukturprüfungen statt? Kommt der MD Bund unaufgefordert auf die Krankenhäuser zu und vereinbart Termine?

 

Nein, ganz im Gegenteil, es ist notwendig, als Krankenhaus aktiv zu werden. Der Antrag ist durch das Krankenhaus beim zuständigen medizinischen Dienst zu stellen. Er muss dort spätestens bis zum 30. Juni 2021 vorliegen, bei neuen Leistungen bis zum 30. September 2021. Selbstverständlich unterstützen wir bei Bedarf auch die Antragsstellung und wickeln diese für unsere Kunden ab.

 

Herr Salomé, vielen Dank für das Interview, wir freuen uns sehr, dass Sie und Ihr Team bereits seit vielen Jahren Teil des ENDERA-Expertennetzwerks sind.

 

Zur Person:

Remco Salomé ist Anästhesist und Medizincontroller und seit dem Jahr 2001 im Medizincontrolling tätig. Nach langjähriger Tätigkeit in einem großen Klinikverbund ist er seit dem Jahr 2013 Inhaber und Berater der Medcontroller GmbH und zugleich langjähriger Kooperationspartner für den Bereich Medizincontrolling in der ENDERA-Gruppe.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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„Experten-Sharing“ in der Finanzbuchhaltung

06.05.2021

AKTUELLES

„Experten-Sharing“ in der Finanzbuchhaltung – Krankenhäuser profitieren von Branchen-Know-how und durchgehender Verfügbarkeit

„Experten-Sharing“ in der Finanzbuchhaltung – Krankenhäuser profitieren von Branchen-Know-how und durchgehender Verfügbarkeit

 

Die Finanzbuchhaltung verantwortet die Bereitstellung qualitätsgesicherter Buchungsdaten, auf denen betriebswirtschaftliche Analysen aufbauen und auf deren Grundlage Unternehmensentscheidungen getroffen werden. Doch was passiert, wenn Stellen aufgrund von Fachkräftemangel in der Finanzbuchhaltung nicht oder nur schleppend (nach-) besetzt werden können? Und welche Optionen haben gerade kleinere Krankenhäuser, um Ressourcenengpässen und Auslastungsproblemen zu begegnen? Die ENDERA Klinik-Partnerschaft (KP) bietet darauf eine attraktive Antwort.

 

KP-Experten-Sharing im Krankenhaus

 

Der Krankenhausmarkt ist zunehmend von Stellennachbesetzungsproblemen gekennzeichnet. Nicht nur im Bereich der Pflege, gerade auch im Bereich der Finanzbuchhaltung wird es zunehmend schwerer, qualifizierte Mitarbeiter/innen zu finden und zu binden. Diesen Bedarf kann die ENDERA Klinik-Partnerschaft (KP) mit dem Modul Finanzbuchhaltung decken.

Der Grundgedanke von KP, im virtuellen Verbund mit anderen Kliniken von Experten-Know-how zu profitieren, kommt dabei in zweierlei Hinsicht zum Tragen. Zum einen stehen dem Kunden unmittelbar krankenhauserfahrene Experten und Fachpersonal im Bereich Finanzbuchhaltung zur Verfügung. Zum anderen ist gewährleistet, dass die Ressourcen passgenau und bedarfsorientiert eingesetzt werden, also keine Engpässe oder Auslastungsprobleme in der Finanzbuchhaltung entstehen. Fred Andree, Geschäftsführer der ENDERA Klinik-Partnerschaft, bringt den Nutzen für die Kunden auf den Punkt: „Experten-Sharing ist gleich Kosten-Sharing – die Kliniken profitieren sowohl wirtschaftlich als auch fachlich.“

 

KP-Modul „Finanzbuchhaltung“

 

Ausgerichtet am individuellen Bedarf des jeweiligen Krankenhauses bietet das KP-Modul „Finanzbuchhaltung“ Leistungen der Haupt-, Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung sowie Ad-hoc-Auswertungen und Unterstützung bei den Jahresabschlussarbeiten. Insbesondere für Krankenhäuser kleinerer oder mittlerer Größe oder Kliniken in ländlichen Gebieten kann dieses Konzept besonders attraktiv sein, da sich die Personalgewinnung häufig schwieriger gestaltet und eine am tatsächlichen Bedarf ausgerichtete Ausstattung mit Personalressourcen oftmals nur schwer realisierbar ist.

 

Vorteile für das Krankenhaus und deren Geschäftsführung

 

Qualitätsgesicherte Daten in der Finanzbuchhaltung sind das A und O für belastbare Entscheidungen der Geschäftsführung. Durch den Einsatz des KP-Moduls „Finanzbuchhaltung“ wird genau diese Datenqualität erreicht und dauerhaft sichergestellt. Die KP-Experten sind verlässlicher Ansprechpartner und versorgen die Geschäftsführung mit allen notwendigen Informationen zur Entwicklung der Liquidität und falls gewünscht auch mit Ad-hoc-Auswertungen.

 

Die Klinik-Partnerschaft und der Einsatz des KP-Moduls „Finanzbuchhaltung“ tragen somit zur Zukunftsfähigkeit des Krankenhauses bei. Die KP-Experten sind nicht nur eine kostengünstige, weil geteilte Ressource, sondern gleichzeitig auch eine verlässliche und ausfallsichere Alternative im Vergleich zum krankenhauseigenen Personal. „Die Sorgen um Personalgewinnung und Stellenbesetzung, krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle – in kleinen Krankenhäusern zudem meist ohne Vertretung – sowie mangelnde Datenqualität und die Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören mit dem Einsatz des KP-Moduls der Vergangenheit an“, fasst Martin Müller, Prokurist bei der ENDERA Klinik-Partnerschaft, die Vorteile und den Nutzen nochmals zusammen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Modulbeschreibung Finanzbuchhaltung.

Ihr Ansprechpartner:

Fred Andree
Geschäftsführer der ENDERA-Gruppe GmbH
f.andree@endera-gruppe.de

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Krankenhaus MVZ

03.05.2021

AKTUELLES

…und warum betreiben Sie ein Krankenhaus-MVZ?

Die meisten Krankenhäuser betreiben ein MVZ – oder auch mehrere – und halten es für unverzichtbar. Doch beim näheren Hinschauen sind die strategischen Ziele der MVZ-Struktur oftmals unklar und auch der wirtschaftliche Nutzen für den Krankenhauskonzern erschließt sich in vielen Fällen nicht.

Es empfiehlt sich daher, für das eigene MVZ das „Warum“ und damit die strategischen Ziele und den Nutzen des MVZ-Betriebs regelmäßig kritisch zu reflektieren.

 

Gründe, die klassischerweise für den Betrieb eines MVZ eine Rolle spielen sollten und wie Sie auf dieser Grundlage klare strategische und wirtschaftliche Ziele für Ihr MVZ ableiten können.

 

Im Regelfall rechtfertigen folgende Gründe den Betrieb eines Krankenhaus-MVZ:

 

  1. Ausgliederung ambulanter Leistungen aus dem stationären Krankenhausbetrieb.
    Zu nennen sind hier insbesondere ambulante Operationen, aber auch ambulante Sprechstunden oder sonstige ergänzende ambulante Angebote.
  2. Sicherung von stationären Fällen über eine eigene Einweiserstruktur.
  3. Sicherstellung ambulanter Versorgungsangebote.
    Diese sollen dem Bedarf der Bevölkerung im Einzugsgebiet gerecht werden und zugleich eine sinnvolle Ergänzung zum stationären Leistungsgeschehen darstellen – im Sinne einer ganzzeitlichen sektorenübergreifenden Patientenversorgung.

 

Die Definition dieser Gründe und die Gewichtung untereinander bilden die Grundlage für die Festlegung der strategischen Ziele des MVZ insgesamt, aber auch für jeden einzelnen Versorgungsauftrag bzw. Sitz und dort tätigen Arzt. In Abstimmung zwischen den Beteiligten des Trägers bzw. Krankenhauses und des MVZ können auf dieser Basis für jeden im MVZ tätigen Arzt Ziele definiert und auch bezüglich deren Erreichung überprüfbar gemacht werden.

 

Diese Ziele sind entsprechend der aktuellen Entwicklungen im Konzern, aber auch auf dem Markt und bei den Wettbewerbern, regelmäßig zu hinterfragen.

 

Praxisbeispiel:

Je nach Region (Stadt? Land? Ambulante Ärztedichte? Wettbewerber stationär und ambulant?) wird allzu oft erst mit Blick auf die durch das MVZ generierten Krankenhauseinweisungen (gemessen in Casemix-Punkten) und bei Betrachtung der Bedeutung des MVZ in Relation zu anderen niedergelassenen Einweisern deutlich, dass das MVZ weder aktuell ein bedeutender Zuweiser ist, noch mit vertretbarem Managementaufwand und Sitzwachstum in Zukunft zu einem solchen werden wird. Hier stehen „Gefühl“ und „Tatsachen“ oftmals in hoher Diskrepanz zueinander. In diesen Fällen sollten die Ziele für die MVZ-Struktur entsprechend neu ausgerichtet und stärker an der Sicherung ambulanter Leistungsangebote orientiert werden. Dies wiederum rechtfertigt auch die Erwartungshaltung des Trägers, dass das MVZ ähnliche wirtschaftliche Ergebnisse erzielt wie eine vergleichbare niedergelassene Praxis in der jeweiligen KV-Region.

 

Nur mit einer abgewogenen und transparenten Strategie ist es daher möglich, einen nachhaltigen und nachweisbaren Nutzen der MVZ-Struktur für den Gesamtkonzern zu generieren.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Modulbeschreibungen MVZ-Management, MVZ-Finanzbuchhaltung und MVZ-Controlling.

Ihre Ansprechpartnerin:

Stephanie Dreher
Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
s.dreher@endera-gruppe.de

Stephanie Dreher, Leitung MVZ- und Praxis-Management der ENDERA-Gruppe GmbH
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